Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

11Mai/10

O-Ton + Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Zur Leistung einer Service-Tankstelle nebst Selbstbedienungswaschanlage gehört, dass die Mitarbeiter der Tankstelle das Auto auch in die Waschanlage fahren. Wird das Fahrzeug bei der Fahrt dorthin beschädigt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden aufkommen. So hat das Landgericht München entschieden.

Beitrag:

Endlich war der Winter vorbei, Zeit fürs Cabrio. Allerdings: Auch solche schnittigen Flitzer brauchen ein bisschen Pflege:

O-Ton: SFX

Dafür fuhr unsere spätere Klägerin nur kurz um die Ecke – zur Tankstelle, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Frau fährt mit ihrem Cabrio zur Tankstelle, lässt es betanken und möchte dann, dass es auch noch gewaschen wird in der Waschstraße. Zu dem Zweck übergibt sie ihren Autoschlüssel an den Tankwart. Der hat aber keinen Führerschein und in der Tankstelle gibt es dann nur noch die Kassiererin, die über wenig Fahrpraxis verfügt. – Länge 18 sec.

Damit begann eine ganz besondere Version der „Drei von der Tankstelle“. Der Rest hört sich dann auch wie ein Drehbuch an:

O-Ton: Dennoch, nach einiger Diskussion, übernimmt der Tankwart den Schlüssel. Und ihm gelingt es auch, die Kassiererin zu überreden, das Auto in die Waschstraße zu fahren. Und es kommt, wie es kommen musste, die Kassiererin verwechselt Gas- und Bremspedal und fährt mit dem Wagen gegen eine Wand, wobei die Vorderfront beschädigt wird. – Länge 21 sec.

O-Ton: SFX

Für die Cabriobesitzerin waren die nächsten Wege damit vorprogrammiert: Werkstatt, Anwalt und Gericht, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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07Mai/10

O-Ton-Paket: Vor dem Deutschen Anwaltstag

Wir haben zum Auftakt des DAT den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Prof. Wolfgang Ewer, befragt:

 

1. Motto des Kongresses
2. Verfahrensdauer
3. Berufungsverfahren
4. Polizei als Ermittler
5. Gebührenanpassung
6. Fachanwaltschaften
7. DAT: Schwerpunkte und Ziel

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06Mai/10

O-Ton+Magazin: Todesfälle durch Behandlungsfehler

Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Und das mit Erfolg, wie erste Ergebnisse in einem ähnlichen Projekt zeigen: Die Sterblichkeit bei Operationen geht um 47 Prozent zurück, die Komplikationsrate sinkt um 36 Prozent und auch die chirurgischen Infektionen nehmen um 45 Prozent ab.

Magazin: 17.000 Todesfälle durch Behandlungsfehler

Anmod: Jedes Jahr werden in Deutschland rund 40.000 Behandlungsfehler geltend gemacht – die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Sogar rund 17.000 Todesfälle sind jährlich aufgrund einer falschen Behandlung im Krankenhaus zu verzeichnen – dreimal mehr als Verkehrstote. Darauf machte der 12. Berliner Dialog der KKH-Allianz unter dem Titel „Behandlungsfehler vermeiden: Für mehr Patientensicherheit in Deutschland!“ aufmerksam.

Text:

Wo passieren die meisten Fehler? Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton: 26 sec.

Beispielsweise der Fall Alexandra Lang, die durch eine bakteriell verunreinigte Spritze zu Tode gekommen ist. Die Mutter der jungen Frau wollte Klarheit, auch heute – zehn Jahre nach dem Tod – ist der Fall juristisch noch nicht abgeschlossen. Inzwischen ist längst die Alexandra-Lang-Stiftung gegründet, die Opfern zur Seite steht. Klaus Kirschner von der Stiftung:

O-Ton: 29 sec

Die KKH-Allianz will nicht nur drüber sprechen, sondern auch handeln. Zusammen mit dem Medizinischen Dienst wurde ein Patientensicherheits-Projekt entwickelt – angelehnt an die Situation in einem Cockpit. Denn Luftfahrt und Medizin haben oft identische Fehlerquellen. Deshalb trainieren Piloten und Mediziner bei dem Projekt gemeinsam das OP-Personal:

O-Ton: 32 sec

Und das mit Erfolg, wie erste Ergebnisse in einem ähnlichen Projekt zeigen: Die Sterblichkeit bei Operationen geht um 47 Prozent zurück, die Komplikationsrate sinkt um 36 Prozent und auch die chirurgischen Infektionen nehmen um 45 Prozent ab.

 

 

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01Mai/10

O-Ton + Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 16 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen

Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein

Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm. Dabei hatte einer der Grillfreunde zu viel Spiritus in das Feuer kippt, ein anderer wurde dabei verletzt.

Beitrag:

Es passte alles: Das Wetter war wunderbar, die Stimmung auch. Das Bier war kühl und die Steaks warteten auf ihre „Beförderung zum Grill-Fleisch“.

O-Ton: SFX

Die Jungs hatten sich hinter einem Bahndamm getroffen, lediglich das Grillfeuer kam nicht richtig in Schwung. Also kam eine große Flasche mit Spiritus ins Spiel, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall:

O-Ton: Als die Stichflamme hochging, war er erschrocken. Er ließ die Flasche fallen, die Flasche spritzte hoch und Spiritus landete auf der Kleidung eines Freundes und der stand in Flammen. Und jetzt ging es darum, was ist jetzt eigentlich mit den Kosten für die Behandlung der Verbrennung etc – wie die aufzuteilen sind. – Länge 16 sec

Zwar hatte einer der Jungs noch gesagt: „Das reicht jetzt aber“, mehr aber nicht. Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Spiritus in das Feuer gegossen hat, wollte einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. Zu Recht, so das Gericht:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Es reicht nicht aus, dass man nur sagt: „Schütte nicht noch mehr Spiritus in das Feuer.“ Sondern man hätte notfalls dem anderen die Flasche wegnehmen oder wegstellen müssen. – Länge 13 sec.

Und so wurden die Behandlungskosten schließlich genau aufgeteilt:

O-Ton: SFX

Swen Walentowski zum Urteil:

O-Ton: Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 10 sec.

Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen – jetzt, zum Start der Grillsaison vielleicht ganz interessant!

Absage.

 

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01Mai/10

O-Ton + Magazin: Reisepreisminderung bei Kreuzfahrt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu dem Urteil:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Es war ja vorher bekannt, dass es dort zu Piratenüberfällen kommt. Und deshalb: Eine Routenänderung ist nur dann zulässig, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Reisevertrages eintreten. – Länge 15 sec.

Insgesamt konnte der Reisepreis von ursprünglich 5.200 Euro gemindert werden – in diesem Fall war eine Quote von 25 Prozent angemessen. Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Piraten auf hoher See – Reisepreisminderung

Die Route darf bei einer Kreuzfahrt nur dann geändert werden, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Vertrages eintreten. In diesem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte, wurden kurzerhand drei von acht vorgesehenen Häfen wegen möglicher Piratenüberfälle nicht angelaufen. Daher kann der Reisepreis gemindert werden – in diesem Fall war eine Quote von 25 Prozent angemessen.

Beitrag:

Allein schon die Namen der Häfen wecken das Fernweh, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft und schildert:

O-Ton: Ein Ehepaar bucht eine dreiwöchige Schiffsreise, eine richtige Kreuzfahrt. Von Südafrika aus sollte es weitergehen nach Sansibar, Mombasa, Port Victoria, durch den Suez-Kanal bis nach Messina und Italien. – Länge 12 sec.

Kostenpunkt für diese Tour – insgesamt gut 5.200 Euro. Allerdings: Nachdem die Reisenden bereits eingecheckt waren, erfuhren sie, dass wegen möglicher Piratenattacken im Bereich der somalischen Küste die Route verändert wird.

O-Ton: SFX

Damit entfielen einige Stationen, auf die sich unser Ehepaar sehr gefreut hatte.

O-Ton: Als Ausgleich wurde ein Aufenthalt in Sharm el Sheik eingefügt. Aber das reichte ihnen nicht. Immerhin: Von acht Häfen sind drei entfallen. – Länge 8 sec.

Und daraufhin verlangte das Paar Geld zurück – Begründung: wegen der entgangenen Urlaubsfreuden. Insgesamt forderten die beiden eine Minderung in Höhe von 50 Prozent. Der Reiseveranstalter zahlte mit der Begründung nicht, dass die Änderung nicht wesentlich und aufgrund der Gefahrenlage auch notwendig gewesen sei. Swen Walentowski über die Entscheidung des Gerichts:

O-Ton: Ja, die Richter haben gesagt: Es war ja vorher bekannt, dass es dort zu Piratenüberfällen kommt. Und deshalb: Eine Routenänderung ist nur dann zulässig, wenn die Gründe dafür erst nach dem Abschluss des Reisevertrages eintreten. – Länge 15 sec.

Allerdings: Es sei nur eine Minderung von 25 Prozent angemessen, da wesentliche Teile der Reise nicht betroffen waren und die meisten Reisetage sowieso auf See stattfanden. Auch Unterbringung und Verpflegung an Bord seien nicht beeinträchtigt gewesen – darum seien 25 Prozent Minderung gerecht.

O-Ton: SFX

Wenn man gegenüber dem Reiseveranstalter berechtigte Ansprüche durchsetzen will, sollte man sich von versierte Anwältinnen und Anwälte beraten lassen. Diese findet man im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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