Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

14Jan/10

O-Ton: Volle Haftung der Eltern für ihre Kinder

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat aber das Landgericht Coburg entschieden, dass im Straßenverkehr keine eingeschränkte Haftung des Elternteils gegenüber dem Kind existiert, so dass die Versicherung den vollen Schaden des Sohnes ersetzen musste. Denn im Straßenverkehr gilt die Sorgfaltspflicht allen gegenüber gleich, da kann man nicht sagen, meiner Ehefrau oder meinem Sohn hafte ich weniger als fremden Menschen gegenüber. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Jan/10

O-Ton: Deutsche Aufkleber auf EU-Führerscheinen

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Ihnen der Führerschein in Deutschland entzogen wurde und Sie hier mit einem langjährigen Fahrverbot belegt sind, dann können Sie nicht einfach mit einem Führerschein, den Sie in einem anderen Land erworben haben, hier Auto fahren. Und da gibt es auch deswegen die Möglichkeit für die Verwaltungsbehörden einen Aufkleber auf das Papier zu machen, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen haben, nicht mit diesem ausländischen Führerschein fahren dürfen. – Länge 23 sec.

Wer allerdings diesen Aufkleber der deutschen Behörden entfernt, fälscht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln noch keine Urkunde. Dieser Fall muss jetzt vor dem Landgericht neu verhandelt werden, alle Einzelheiten dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Jan/10

O-Ton: Mängel an Neuwagen

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:  Das Autohaus, bei dem der Mann den Wagen gekauft hatte, versuchte vergeblich mehrfach, diesen Mangel zu beseitigen. Das gelang aber nicht und daraufhin wollte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. D.h. er wollte den Wagen zurück geben und sein Geld retour haben. – Länge 20 sec.

Die Richter analysierten die ganze Geschichte genau und gaben dem unglücklichen Autokäufer schließlich Recht. Alle Einzelheiten zu diesem Fall gibt es auch zum Nachlesen – unter www.verkehrsrecht.de.

 

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11Jan/10

O-Ton + Magazin: Vorbeugendes Streuen

Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall im Internet unter www.anwaltsauskunft.de.

Magazin: Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr

Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat jetzt entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es zu einer Glatteisbildung kommen wird. Dann muss auch außerhalb der Pflichtzeiten nachgekommen werden.

Text:

Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. – Länge 8 sec.

Allerdings: Was passiert in den Fällen, wenn nachts um 2 Uhr jemand stürzt und sich verletzt? Gilt diese Verkehrssicherungs- und Streupflicht rund um die Uhr?

O-Ton: SFX

O-Ton: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 12 sec.

Und diese Zeit war entscheidend für den Fall: Da war eine Mieterin in einem Mehrfamilienhaus gegen 4.45 Uhr morgens zur Arbeit gegangen. Sie öffnete die Tür und hielt sich ganz vorsichtig am Geländer fest. Trotzdem rutschte sie bereits auf der ersten Stufe aus und brach sich das Sprunggelenk. Sie klagte und verlangte Schadenersatz.

O-Ton: SFX

Die Klage blieb ohne Erfolg. Swen Walentowski über die Begründung des Oberlandesgerichts Brandenburg:

O-Ton: Einmal, weil es vor dem Tagesverkehr gewesen ist. Also wenn sie um 5 Uhr gestreut hätte nach Ansicht dieses Gerichts, wäre dies durchaus ausreichend gewesen. Außerdem hat es hier keine richtigen Anhaltspunkte dafür gegeben, dass es wirklich glatt wird. Es wurde nicht gesagt, dass mit Schnee zu rechnen ist am Vorabend in den Nachrichtensendungen. Also, sie hatte keine Anhaltspunkte, dass es Schneefall geben wird oder dass es vereist sein wird. – Länge 20 sec.

Die Frau ging also leer aus, aber dennoch gilt: Bei einem Unfall sollte man seine Ansprüche auch durchsetzen. Wie das geht, erklärt ein Anwalt oder eine Anwältin. Spezialisten in allen Rechtsgebieten benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter 0 18 05/ 18 18 05 oder im Internet unter www.anwaltsauskunft.de. Dort gibt es auch alle Infos zu diesem Fall.

Absage

 

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11Jan/10

O-Ton: Wer krankgeschrieben ist, darf nicht Ski fahren

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Hier wurde dem Betroffenen gekündigt. Während des Skikurses brach er sich das Schienen- und Wadenbein. Gegen diese Kündigung wehrte er sich und da hat das Bundesarbeitsgericht aber gesagt: Wer krank ist, darf nicht Skifahren. Das fördert nicht den Heilungsverlauf. Er litt auch an einer Hirnhautentzündung, ist also verbotenerweise Ski gefahren und hat sich dabei noch verletzt. Der Arbeitgeber musste das nicht hinnehmen und durfte ihm kündigen. – Länge 22 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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