Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Hier wurde dem Betroffenen gekündigt. Während des Skikurses brach er sich das Schienen- und Wadenbein. Gegen diese Kündigung wehrte er sich und da hat das Bundesarbeitsgericht aber gesagt: Wer krank ist, darf nicht Skifahren. Das fördert nicht den Heilungsverlauf. Er litt auch an einer Hirnhautentzündung, ist also verbotenerweise Ski gefahren und hat sich dabei noch verletzt. Der Arbeitgeber musste das nicht hinnehmen und durfte ihm kündigen. – Länge 22 sec.
Alle Informationen zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de.
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