Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 20 sec.
Weitere Infos zu diesem Fall im Internet unter www.anwaltsauskunft.de.
Magazin: Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr
Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat jetzt entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass es zu einer Glatteisbildung kommen wird. Dann muss auch außerhalb der Pflichtzeiten nachgekommen werden.
Text:
Generell ist die Lage so, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Als Hausbesitzer oder als derjenige, den ich beauftragt habe, die Streuung vorzunehmen, bin ich verpflichtet, auch zu streuen, wenn es glatt wird. Ich habe nämlich eine Verkehrssicherungs- und Streupflicht. – Länge 8 sec.
Allerdings: Was passiert in den Fällen, wenn nachts um 2 Uhr jemand stürzt und sich verletzt? Gilt diese Verkehrssicherungs- und Streupflicht rund um die Uhr?
O-Ton: SFX
O-Ton: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat gesagt, dass mit dem Tagesverkehr – der so vor dem Hauptberufsverkehr beginnt – damit ist eigentlich nicht vor 5 Uhr gemeint. Also ab 5 Uhr müsse man streuen, weil dann die ersten Menschen zur Arbeit gehen. – Länge 12 sec.
Und diese Zeit war entscheidend für den Fall: Da war eine Mieterin in einem Mehrfamilienhaus gegen 4.45 Uhr morgens zur Arbeit gegangen. Sie öffnete die Tür und hielt sich ganz vorsichtig am Geländer fest. Trotzdem rutschte sie bereits auf der ersten Stufe aus und brach sich das Sprunggelenk. Sie klagte und verlangte Schadenersatz.
O-Ton: SFX
Die Klage blieb ohne Erfolg. Swen Walentowski über die Begründung des Oberlandesgerichts Brandenburg:
O-Ton: Einmal, weil es vor dem Tagesverkehr gewesen ist. Also wenn sie um 5 Uhr gestreut hätte nach Ansicht dieses Gerichts, wäre dies durchaus ausreichend gewesen. Außerdem hat es hier keine richtigen Anhaltspunkte dafür gegeben, dass es wirklich glatt wird. Es wurde nicht gesagt, dass mit Schnee zu rechnen ist am Vorabend in den Nachrichtensendungen. Also, sie hatte keine Anhaltspunkte, dass es Schneefall geben wird oder dass es vereist sein wird. – Länge 20 sec.
Die Frau ging also leer aus, aber dennoch gilt: Bei einem Unfall sollte man seine Ansprüche auch durchsetzen. Wie das geht, erklärt ein Anwalt oder eine Anwältin. Spezialisten in allen Rechtsgebieten benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter 0 18 05/ 18 18 05 oder im Internet unter www.anwaltsauskunft.de. Dort gibt es auch alle Infos zu diesem Fall.
Absage
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