Category Archives: Ratgeber

14Sep/09

Aktionärstreffen in Kantine oder Kanzlei

„Wenn wir einen Notar brauchen, dann findet die Hauptversammlung in seiner Kanzlei statt. Ein Notar kostet nämlich richtig viel Geld. Wenn der anreisen muss, wird’s noch teurer“, betonte Deutsch.
Da die Mitarbeiter meist von daheim arbeiteten, werde keine Büromiete fällig: „Das Ganze hat noch einen praktischen Nebeneffekt. Unsere Mitarbeiterinnen können Familie und Beruf unter einen Hut bringen und sind dadurch besonders motiviert. Außerdem sind unsere Arbeitszeiten flexibel. Ob sie morgens arbeiten oder nachts, ist uns Jacke wie Hose. Hauptsache ist, dass die Arbeit gut und pünktlich gemacht wird. Den Mitarbeitern gefällt’s und die Leistung stimmt.“
Die Aktien des Unternehmens würden ebenfalls sehr sparsam geführt, da für eine nichtbörsennotierte AG ein eigenes Aktienbuch für die Gesellschaft ausreichend sei. „Hierin sind alle Aktionäre mit der Anzahl der Aktien aufgeführt. Eine Excel-Tabelle reicht also aus. Bis zu einem Börsenlisting kann man sich das Geld für eine Clearing-Stelle sparen“, unterstrich Deutsch seine Philosophie.
Nach seiner Erfahrung sollten Firmen ihre Ausgaben genau auflisten: „Wenn Sie sehen, wo es bleibt, fällt der Groschen meist von allein. Wenn man sich die Zeit nimmt und regelmäßig seine fixen Kosten aufzeichnet, kann man auf einen Blick bereits Optimierungsmöglichkeiten erkennen“, empfahl der Firmenchef.

12Aug/09

Geschäftsführung haftet bei Daten-Missbrauch

Er muss kontrollieren, ob die Sicherheit der Daten garantiert ist. Werden die Informationen nicht mit dem Computer bearbeitet, sondern in Ordnern abgeheftet, muss die Geschäftsführung bei mehr als 19 zugangsberechtigten Kollegen aktiv werden.

Wer selbst jedoch Adresshändler ist oder einem anderen Berufszweig angehört, der besonders sensible Daten verwaltet, muss sich schon als Einmann-Firma nach einem Experten umzusehen. Ansonsten können Bußgelder bis zu 25.000 Euro fällig werden. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können mit 150.000 Euro, in besonders krassen Fällen sogar mit bis zu 250.000 Euro zu Buche schlagen.

12Aug/09

Experte: Mitarbeiter für Datenschutz sensibilisieren

Oft könnten Mitarbeiter sensible Daten problemlos kopieren, hier müssten mit entsprechenden Softwareprogrammen technische Hürden errichtet werden. „Mit einer solchen Lösung können Sie nicht nur protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Sie können auch festlegen, dass eine Datei zwar in einem Ordner geöffnet, aber nirgends sonst gespeichert und hineinkopiert werden darf“, sagte Mathematiker Dr. Daldrop, Geschäftsführer der Tintrup Computer GmbH. Schon mit einer einfachen Windows-Lösung ließen sich zentral und im Netzwerk Gruppenrichtlinien festlegen, die jeden Zugriff genau einstellen und protokollieren.

Falls im Unternehmen ein Betriebsrat gewählt sei, müsse die Arbeitnehmervertretung aber vorher konsultiert werden. Nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gebe es ein Mitspracherecht bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“.

12Aug/09

Öffentliche und interne Verfahrensverzeichnisse

Das öffentliche Verfahrensverzeichnis enthält u.a. die Namen von Inhabern, Vorständen oder sonstigen Personen der Unternehmensführung, des für den Datenschutz zuständigen Leiters sowie die Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -erarbeitung oder -nutzung. Daneben gibt es das interne Verfahrensverzeichnis. Es enthält eine allgemeine Beschreibung, mit der vorläufig beurteilt werden kann, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind. Darunter fällt beispielsweise, dass Unbefugte die technischen Anlagen nicht betreten dürfen oder die Datenverarbeitungssysteme nicht nutzen können.

24Jul/09

Euro-Fälschungen sicher erkennen

Daher statten Profifälscher ihren Opfern vorher meist einen Besuch ab und beobachten, worauf die Kassierer besonders achten. Anschließend manipulieren sie nur diese Merkmale besonders gut.

Daher sollte man stets mehrere Sicherheitskennzeichen prüfen. So fühlen sich die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank oben auf der Vorderseite erhaben an und heben sich durch den Stichtiefdruck wie ein Relief ab. Durch die letzte der fünf Abkürzungen läuft ein Sicherheitsfaden, der durch die ganze Note hindurchgeht. Man kann ihn erkennen, wenn man die Banknote gegen das Licht hält. Wer ganz genau hinsieht, erkennt das Wort „Euro“ plus die Wertzahl des jeweiligen Scheins auf dem Streifen. Die Euroscheine haben ein doppeltes Wasserzeichen. Es besteht aus dem Geldscheinmotiv, beispielsweise dem Torbogen aus dem 20-Euro-Schein, und der jeweiligen Wertzahl.
Oben links sieht man nur die unvollständige Wertzahl des Scheins. Um die komplette Zahl zu sehen, muss die Banknote gegen das Licht gehalten werden. Man spricht hier von einem so genannten Durchsichtsregister.
Unter UV-Licht ergibt sich ein buntes Farbenspiel aus grüner Euro-Fahne und Euro-Schriftzug, roten Sternen und einem blauen Hintergrund. Der Rest der Banknote bleibt dunkel – im Gegensatz zu den allermeisten Fälschungen.
Besonders Scharfsichtige können mit einer Lupe selbst die kleinsten Zeichen, beispielsweise unten auf der Mitte der Vorderseite genau lesen.
Die Spezialfolie rechts vorne enthält ein Hologramm, das je nach Blickwinkel die Wertzahl des Scheins oder das Eurozeichen zeigt.
Auf der Rückseite, etwa in der Mitte, befindet sich der Perlglanzstreifen, der beim Drehen glänzt und je nach Blickwinkel die Wertkennzahl und das Eurozeichen zeigt.
Zudem enthalten die 50-, 100-, 200- und 500-Euro-Scheine ein Kennzeichen, das selbst die besten Betrüger bis jetzt noch nicht fälschen konnten. Die Wertzahl rechts unten auf der Rückseite ändert ihre Farbe, wenn man den Schein bewegt.