Einsicht in fremde Einzelabrechnungen

Das Gericht gab den Eigentümern Recht. Der Jahresabrechnung komme wesentliche Bedeutung zu. Sie diene zum einen der Rechnungslegung und damit der Kontrolle des Verwalters, zum anderen der Aufteilung der Kosten und Erträge. Die Eigentümer könnten die Richtigkeit der Abrechnung aber nur überprüfen, wenn sie Einblick in alle Unterlagen, wie etwa Buchungsunterlagen, Rechnungen und Angebote bekommen. Der Beschluss der Eigentümer umfasse auch die Genehmigung der fremden Einzelabrechnungen. Daher müsse jeder einzelne Eigentümer diese auch kontrollieren können.

Die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass ein solches Recht zur Einsicht in die Unterlagen nicht nur vor der Abstimmung über die Jahresabrechnung besteht, sondern auch danach. Weitere Informationen und eine Anwaltssuche findet man unter www.mietrecht.net.