Vermieter müssen Graffiti beseitigen

Der Richter verurteilte den Vermieter zur Beseitigung der Graffiti und zur Instandsetzung des Eingangsbereiches. Graffiti seien ein Mangel der Mietsache. Ein Mietvertrag umfasse auch die Nutzung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile wie einen Eingangsbereich. Für den vom Vermieter sicherzustellenden „vertragsgemäßen Gebrauch“ müsse als Maßstab unter anderem die Ortssitte, der Zustand bei der Anmietung und die Miete herangezogen werden. Der Umfang der Schmierereien überschreite das Maß des Ortsüblichen. Zudem gebe es in Berlin eine Verpflichtung, Graffiti, die schon von den Wegen aus zu erkennen seien, zu beseitigen. Die pauschale Behauptung des Vermieters, in Kreuzberg sei beinahe jedes Haus beschmiert, überzeuge nicht. Auch bei einer relativ günstigen Miete müsse der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nachkommen.

Die Mietrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass Vermieter die Kosten für die Beseitigung der Graffiti als Hausreinigungskosten auf die Mieter umlegen können. Bei der Prüfung von Mietverträgen und Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter helfen Mietrechtsanwälte in der Nähe. Diese und weiter Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.