Halterhaftung ist verfassungswidrig

Damit würde ein Einstieg in ein System gewählt, welches aus guten Gründen bisher abgelehnt worden ist. Gefahr besteht nach Ansicht des DAV, dass es künftig Entwicklungen geben könnte, bei denen sich die Behörden nicht einmal mehr die Mühe machen würden, wer ein Verstoß begangen hat, sondern bevorzugt den Halter heranziehen.

„Es ist verfassungswidrig, wenn der Halter eines Fahrzeuges bestraft wird, ohne dass er selbst einen Verstoß begangen hat“, so Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Zwar seien Maßnahmen, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, begrüßenswert. Dieses Ziel könne jedoch nur erreicht werden, wenn derjenige, der einen Verkehrsverstoß begangen hat, ermittelt und bestraft werde. „Die Einführung der Halterhaftung für Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ist unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit aber kontraproduktiv“, erläutert Meier-van Laak weiter.

Alle bisherigen Sanktionsmaßnahmen, wie das Flensburger Punktesystem oder Fahrverbote sind untrennbar mit der Feststellung der Schuld des Fahrers verbunden. Die Einführung der Halterhaftung würde aber einen massiven Eingriff in die Rechte der Kraftfahrer bedeuten. Der Halter eines Kfz würde faktisch gezwungen werden, die Geldbuße zu bezahlen oder Kosten zu tragen, wenn er den Fahrer seines Fahrzeuges nicht benennen kann oder – weil es sich beispielsweise um einen nahen Angehörigen handelt – nicht benennen will. „Damit wird aber das Zeugnisverweigerungsrecht außer Kraft gesetzt“, erläutert Meier-van Laak.

Das Sanktionssystem im Verkehrsrecht bemisst sich bisher auch immer an der Schwere des Verkehrsverstoßes, an der Schuld des Betroffenen. Je gravierender das Fehlverhalten, desto höher die Geldbuße, desto mehr Punkte in Flensburg et cetera. Dem Halter kann aufgrund seiner Haltereigenschaft aber kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen werden, begründet der DAV seine Ablehnung. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Einführung der Halterhaftung keine Maßnahme darstellt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern ein Kostensparmodell für die Behörden ist. „Der Aufwand der Behörde bei der Beweisführung würde mit der Halterhaftung erheblich verringert werden, da nicht mehr der Fahrer, sondern nur noch der Halter ermittelt werden müsste. Personalknappheit und Kostensparmodelle dürfen nicht dazu führen, verfassungsrechtlich geschützte Positionen aufzugeben“, so Meier-van Laak. Der Verdacht, dass auch finanzielle Interessen verfolgt werden, dränge sich auf.

Die Verkehrssicherheit kann nach Ansicht des DAV nur dadurch erhöht werden, dass derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Das Flensburger Punktesystem zeigt hierbei eine deutliche Wirkung.

In Deutschland gilt das „Verschuldensprinzip“, dabei soll es bleiben!