Daher verzichten bei einer Direktregulierung zahlreiche Unfallgeschädigte auf Ansprüche, die ihnen laut Gesetzgebung und Rechtsprechung zustehen. Zwar wird die Werkstattrechnung bei Reparatur beglichen und ein Mietwagen gestellt, doch haben die Geschädigten mehr Ansprüche: Dies betrifft die Stundenberechnungssätze, die Dauer des Nutzungsausfalls, die Kürzung der Mehrwertsteuer bei älteren Fahrzeugen, die Abrechnung auf Totalschadenbasis trotz Weiternutzung des Fahrzeugs, den Abzug eines höheren Restwertangebots trotz Weiternutzung, den Ersatz von Schutzkleidung und den mittlerweile etwas bekannteren „Haushaltsführungsschaden“.
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, Aschaffenburg, von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wenn man sich als Unfallopfer einen Gebrauchtwagen als Ersatz kauft – darf da die Versicherung 19 Prozent Mehrwertsteuer abziehen?
2. Welche Nachteile können mir bei „fiktiver Abrechnung“ entstehen?
3. wie ist die Situation bei Motorradfahrern, wenn sie nach einem Unfall beispielsweise den Helm ersetzt bekommen – häufig nur zum Zeitwert. Ist das in Ordnung?
4. Wie ist es bei einem Personenschaden – was steht dem Opfer zu?
5. Wie unterstützt mich der Deutsche Anwaltverein, damit ich schnell und unbürokratisch zu meinem Recht komme?
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