Immer mal wieder schaffen sie es in die Schlagzeilen: Arbeitnehmer, die sich mit ihrem Privatleben ins berufliche Aus katapultieren und deshalb entlassen werden. Die Erotik-Darstellerin „Texas-Patti“ ist nur ein Beispiel unter vielen. Denn ihrem Chef gefielen die freizügigen Auftritte der Zahnarzthelferin gar nicht – die Dame bekam die Kündigung.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Darf der Chef mich einfach rausschmeißen für etwas, was ich in meiner Freizeit tue?
2. Was könnte dem Chef aufstoßen?
3. Was ist bei den sogenannten Tendenzbetrieben – Kirchen oder Gewerkschaften? Ist es dort strenger?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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