Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, zu den Hintergründen:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, bei Selbständigen liegt der Fall nicht so wie bei normalen Arbeitnehmern, bei Selbständigen ist es so, dass eine reine private Nutzung des Autos nicht so ohne Weiteres nachvollziehbar ist. Üblicherweise sei es gerade bei Selbständigen, dass sie auch Teile ihrer Arbeit zu Hause erledigen, beispielsweise die Gewinnung neuer Kunden, Mandanten o.ä. Und weil ein Teil der Arbeit – unterstellt – zu Hause erledigt wird, ein anderer Teil in der Praxis, Kanzlei o.ä. ist auch die Fahrt dazwischen als teildienstlich zu bewerten und deshalb müsse man auch hier Rundfunkgebühren bezahlen. – Länge 23 sec.
Weitere Informationen zu diesem Urteil unter www.anwaltauskunft.de.
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