Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Nein, Sie bekommen das Geld nicht zurück und zwar deswegen, weil derjenige, der ein Fahrzeug kauft, das als Bastlerfahrzeug bezeichnet ist, davon ausgehen muss, dass sich am Fahrzeug erhebliche Mängel befinden. – Länge 12 sec.
Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.
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