Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: In dem Fall war es so, dass der Anrechnungsbescheid gesagt hat: Also, der könnte jetzt im dritten Semester anfangen und könnte sich die ersten beiden sparen. An der Uni, die er sich ausgesucht hatte, war es allerdings nicht möglich, an ungeraden Fachsemestern anzufangen. Also hat er gesagt: Wenn es im dritten nicht geht, gehe ich zum zweiten Semester. Da hat die Uni gesagt: Nee, nee, das geht nicht. Du kannst immer nur zum ersten Semester oder zu dem Semester, das sich aus Deinem Anrechnungsbescheid ergibt – hier also das dritte Semester. Wenn in dem Bescheid das zweite Semester gestanden hätte, hätte es kein Problem gegeben. – Länge 28 sec.
Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de
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