O-Ton: BGH stärkt Vermieterrechte

Dr. Katharina Freytag vom Deutschen Anwaltverein sieht aber dadurch keine Mieterhöhungswelle:

O-Ton:

In dem Fall hatte ein Kölnerin die Miete für ihre beiden Terrassen um 182 Euro monatlich gemindert – mit der Begründung, sie könnten nur zu 25 % angerechnet werden.

 

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