Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltsauskunft:
O-Ton: Immerhin sei das Geldabheben an Geldautomaten ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, d.h. die eine Bank lässt bei der anderen zu und umgekehrt. Da aber Direktbanken versuchen, möglichst wenig Geldautomaten aufstellen und die Kunden mit Geld über Geldautomaten anderer Institute versorgen, haben die Richter gesagt: Das ist hier kein Geschäft auf Gegenseitigkeit, die Sparkassen kann sich aussuchen, wer von ihren Automaten Geld abheben kann. – Länge 25 sec.
Weitere Infos unter www.anwaltauskunft.de
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