O-Ton: Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Wichtig ist der Zeitpunkt der Kündigung, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wichtig ist, dass man rechtzeitig kündigt. Also wer aus Krankheitsgründen eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, kann den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, wenn die Erkrankung schwer ist und unerwartet auftritt. Eine überraschende Blinddarmentzündung oder ein überraschender Bandscheibenvorfall, da kann man sicherlich zurücktreten und die Versicherung wird die Stornierungskosten komplett übernehmen. Ist der Bandscheibenvorfall allerdings älter, dann werden die Versicherer sagen: Zwei Wochen nach einer Bandscheiben-OP – das geht nicht. Alles was vorhersehbar ist – rechtzeitig stornieren. Und kurzfristig geht immer dann, wenn man kurzfristig erkrankt. – Länge 34 sec.

Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de, dort findet man auch den passenden Experten für das Versicherungsrecht.

 

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