Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Der Arbeitgeber bekam Recht, weil er ja die übrigen vollen Kosten trägt für den Unfall. Und mit der Vollkaskoversicherung hat der Arbeitgeber auch eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz oder zur Reduzierung der etwaigen Unfallschäden getroffen. Mehr konnte er ja nicht tun, als eine Vollkasko abzuschließen. – Länge 18 sec.
Und – wie der Fall zeigt – auch bei solchen Unfällen ist es ratsam, einen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Den Experten sowie viele weitere Informationen findet man unter www.schadenfix.de.
Magazin: Arbeitnehmer muss Selbstbeteiligung bei Unfall mit Dienstwagen zahlen
Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Chef einen Dienstwagen bekommt, dann ist meist auch geregelt, was bei Unfällen passiert. Crasht es unverschuldet, dann trägt das oft die Vollkasko. Bei einem von ihm verschuldeten Unfall muss der Mitarbeiter meist eine Selbstbeteiligung zahlen.
Beitrag:
In diesem Fall war es ähnlich, erzählt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Ein Arbeitnehmer, dem sein Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt hatte, verursachte einen Unfall. Er war schuld an dem Unfall. Daraufhin nahm ihn der Arbeitgeber auf Zahlung von 500 Euro in Anspruch.
O-Ton: SFX
O-Ton: Das ist eine Selbstbeteiligung, die im Arbeitsvertrag niedergelegt worden war. – Länge 17 sec.
Und obwohl es so im Vertrag stand, dachte sich der Mitarbeiter: 500 ist viel Geld, das kann der Chef doch bitte schön mal allein bezahlen. Gesagt – getan. Allerdings fand er vor Gericht kein offenes Ohr:
O-Ton: Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass diese 500 Euro angemessen sind. Das ist ja ein relativ geringer Beitrag, den der Arbeitnehmer leisten muss. Und man muss immer sagen, der wird nur fällig, wenn er selbst den Unfall auch verschuldet hat. Und die ganzen übrigen Kosten bezahlt der Arbeitgeber. – Länge 15 sec. muss.
Dazu gehören in der Regel die Kosten für eine Vollkaskoversicherung und auch den Preis für die Höherstufung in der Versicherung. Diese Aufteilung der Kosten ist nicht zu beanstanden, urteilten die Hamburger Richter.
O-Ton: Mit der Vollkaskoversicherung hat der Arbeitgeber auch eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz oder zur Reduzierung der etwaigen Unfallschäden getroffen. Mehr konnte er ja nicht tun, als eine Vollkasko abzuschließen. – Länge 12 sec.
Und – wie der Fall zeigt – auch bei solchen Unfällen ist es ratsam, einen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Den Experten sowie viele weitere Informationen findet man unter www.schadenfix.de.
Absage
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