Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam.
Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens. – Länge 20 sec.
Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Unfall beim Abbiegen
Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der der eine Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer die gleiche Schuld. So hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Hören Sie mal den ganzen Fall.
Beitrag:
Es war eine Situation, wie sie jedem von uns passieren kann, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Ein Autofahrer wollte nach links abbiegen, und wurde in dem Moment als er zum Abbiegen ansetzte, überholt von einem Motorradfahrer, wobei es zu einer Kollision kam. – Länge 10 sec.
O-Ton: SFX
Das Dilemma der beiden: Sie hatten nur Beulen und Kratzer an ihren Fahrzeugen, allerdings gab es niemanden, der den Unfall beobachtet hatte. Und der Richter bekam zwei völlig verschiedene Versionen der Kollision zu hören:
O-Ton: In dem Fall war es so, dass es keine Zeugen für den Unfall gab und jeder der beiden Beteiligten den Hergang so schilderte, als ob er sich ganz vorschriftsmäßig verhalten hätte. D.h. derjenige, der abbiegen wollte, hat geblinkt, hat die Geschwindigkeit reduziert, hat nach hinten geschaut, ob keiner kommt. Der Motorradfahrer hat behauptet, dass der Autofahrer nicht geblinkt habe, dass er nicht die Geschwindigkeit reduziert habe und deswegen für ihn überhaupt nicht ersichtlich gewesen sein, dass dieser hätte abbiegen wollen, worauf er unbesorgt zum Überholen habe ansetzen können. – Länge 30 sec.
Also, Justizia – ein dicker Brocken? Zu wem neigt sich die Waage? Bettina Bachmann:
O-Ton: Da der Sachverhalt nicht aufzuklären war, hat das Gericht entschieden – ganz salomonisch – jeder trägt 50 Prozent des Schadens. – Länge 10 sec.
Gerade in solch komplizierten Fällen kann einem anwaltliche Beratung manchen Ärger ersparen. Unter www.schadenfix.de gibt es jetzt ein neues und komfortables Angebot der Verkehrsrechtsanwälte, damit Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.
Absage.
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