Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.
Doch der Hausarzt konnte zweifelsfrei nachweisen, dass die Schmerzen von dem Unfall stammen – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld. Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Schleudertrauma auch bei geringen Geschwindigkeiten möglich
Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter „Harmlosigkeitsgrenze“ kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht Rüdesheim hat in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen.
Beitrag:
Der Auffahrunfall ereignete sich fast im Zeitlupentempo – mit wenigen Stundenkilometern fuhr ein Wagen auf den anderen auf. In dem vorderen Auto saß eine Frau auf dem Beifahrersitz – und klagte nach der Kollision über heftige Nackenschmerzen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Die Frau hat ein Schleudertrauma erlitten und die gegnerische Versicherung hat die Regulierung versagt, da die Kollisionsgeschwindigkeit nur neun Kilometer betragen hatte und bei dieser sogenannten Harmlosigkeitsgrenze aller Wahrscheinlichkeit nach kein Schleudertrauma vorliegen könne. – Länge 17 sec.
Das war ein Fall nicht nur für die Juristen, sondern auch für die Gutachter. Denn: Ein Schleudertrauma bei hohen Geschwindigkeiten ist bekannt, aber wenn der Wagen ganz langsam auffährt? Bettina Bachmann:
O-Ton: Unterhalb dieser Harmlosigkeitsgrenze von zehn Kilometer ist es sehr schwierig nachzuweisen, dass ein Schleudertrauma aufgrund des Unfalls eingetreten ist, aber in dem Fall hat der Hausarzt der Geschädigten ganz eindeutig nachweisen können und ganz nachvollziehbar dargelegt, dass es vor dem Unfall keine Verletzungen gegeben hat, so dass die jetzt eingetretenen Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich aufgrund des Unfalls eingetreten sind. – Länge 24 sec.
Das Gericht ist dem gefolgt – damit musste der Unfallverursacher zahlen. 1.000 Euro Schmerzensgeld.
O-Ton: In dem Fall hat sich der Gang zum Anwalt gelohnt, zumal es jetzt auch durch ein neues Internetportal, dass die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter www.schadenfix.de betreibt, wesentlich einfacher ist, Kontakt zum Anwalt aufzunehmen. Länge 12 sec.
Hier kann man beispielsweise sofort den Unfallbogen online ausfüllen sowie einen Verkehrsrechtsexperten kontaktieren, damit den Unfallopfern schnell und unkompliziert geholfen wird.
Absage.
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