O-Ton: Mehr Rechte für Gebrauchtwagenkäufer

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das hat der Käufer nicht getan, sondern er hat erst die 100.000-Kilometer-Inspektion durchführen lassen, in einer anderen Reparaturwerkstatt und da stellte sich dann heraus, dass ein Motorschaden vorliegt. Jetzt hat er sich natürlich an den Verkäufer, an das Autohaus gewandt und hat gesagt: Du musst mir diese Kosten ersetzen, die da eingetreten sind. – Länge 20 sec.

Und das Autohaus muss für den Schaden aufkommen, nach Meinung des Bundesgerichtshofes sind solche Sperrklauseln unwirksam. Weitere Infos dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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