Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das Amtsgericht München hat gesagt: Nein, es war kein zusätzliches Warnschild auf dem Bürgersteig notwendig, um darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein Schlauch liegt. Weil allein dadurch, dass der Schlauchwagen da stand, es schon so auffällig war, dass die Radfahrerin ihre Geschwindigkeit, ihr Verhalten an die Situation hätte anpassen müssen. – Länge 19 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de
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