O-Ton: Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

Rechtsanwalt Swen Walentowski Deutsche Anwaltauskunft zu dem Fall.

O-Ton: Eine Mitarbeiterin eines Münchner Jugendamtes sah ein Mädchen mit einem blauen Auge auf einem Spielplatz. Sie dachte sofort, das Kind sei misshandelt worden. Sie brachte es in eine Klinik und dort haben die Ärzte bestätigt, dass die Verletzung nur von einer Misshandlung kommen kann. Die Eltern haben immer gesagt, dass es sich das Auge an einer Tür geschlagen hat. Erst nach rund vier Wochen war klar, dass das Mädchen nicht misshandelt worden war, es verbrachte also die ganze Zeit in staatlicher Obhut und nun verlangten die Eltern Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Klinik. – Länge 28 sec.

Zu Recht, wie die München Richter urteilten. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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