Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Der Vermieter klagte gegen die Mietminderung und gewann. Grundsätzlich könne die Beeinträchtigung des Zugangs einen „erheblichen Umfeldmangel“ darstellen. Ein massiver Mangel konnte aber hier nicht entdeckt werden. Schließlich gab es ja noch einen anderen Eingang von der Straße aus zu dem Internetcafe, und dort liefen sie nicht Gefahr, von einschüchternden Türstehern aufgehalten zu werden. – Länge 23 sec.
Nachzulesen ist dieser Fall unter www.anwaltauskunft.de.
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