05Aug/09

O-Ton: Hofladen als Gewerbebetrieb

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier muss man aufpassen: Wenn man letzten Endes mehr von diesen Fremdprodukten oder einen großen Anteil dieser Fremdprodukte über einen längeren Zeitraum verkauft als die eigenen Produkte, dann liegt auf einmal ein Gewerbebetrieb vor. Und man wird gewerbesteuerpflichtig. Also: Man sollte immer aufpassen, dass die meisten Produkte, die man verkauft, die eigenen Produkte sind. – Länge 20 sec.

Nachzulesen ist dies unter www.anwaltauskunft.de.

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05Aug/09

O-Ton: Keine Kosten für künstliche Befruchtung ab 40

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Bundessozialgericht hat gesagt, hier ist die Gesetzeslage in Ordnung. Es gibt keine Pflicht der Krankenkassen, bei Frauen über 40 die Kosten für die künstliche Befruchtung zu übernehmen. Der gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist nicht überschritten, es handelt sich hier nicht um einen Kernbereich, der abgesichert und versichert wird. Der Gesetzgeber hat sich weiterhin davon leiten lassen, dass die Erfolgsquote bei künstlichen Befruchtungen bei Frauen ab 40 wesentlich geringer ist als darunter. – Länge 26 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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05Aug/09

O-Ton + Magazin: Urlaub nicht zu spät stornieren

So entschied das Landgericht Coburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, ist man zuerst einmal auf der sicheren Seite, wenn man seine Reise stornieren muss. Allerdings gibt es auch hier Fallstricke zu beachten, beispielsweise: Welche Gründe greifen eigentlich nicht? Beispielsweise: Ich habe keine Lust oder ich habe mich mit meinem Partner zerstritten – das alles geht nicht. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen. – Länge 20 sec.

In dem Fall hatte der Kläger zwar aus gesundheitlichen Gründen absagen müssen – aber er tat dies viel zu spät, obwohl das Aus für die Fahrt schon länger absehbar war. Damit blieb er auf über 1.000 Euro sitzen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Urlaub nicht zu spät stornieren

Eine seit langem geplante und gebuchte Urlaubsreise wegen Erkrankung absagen zu müssen, ist ärgerlich genug. Mit einer Reiserücktrittsversicherung wähnt man sich zumindest sicher vor den Stornierungskosten. Doch Vorsicht: Wer in Kenntnis seiner Erkrankung die Reise zu spät absagt und dadurch erhöhte Stornokosten verursacht, kann seinen Anspruch gegen die Versicherung verlieren.

Beitrag:

Grundsätzlich gilt: Eine Reiserücktrittsversicherung ist keine Allroundversicherung für alle möglichen Gründe, die zur Absage der Reise führen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn man eine Reiserücktrittsversicherung hat, ist man zuerst einmal auf der sicheren Seite, wenn man seine Reise stornieren muss. Allerdings gibt es auch hier Fallstricke zu beachten, beispielsweise: Welche Gründe greifen eigentlich nicht? Beispielsweise: Ich habe keine Lust oder ich habe mich mit meinem Partner zerstritten – das alles geht nicht. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen. – Länge 20 sec.

Dies musste auch ein Mann erfahren, der mit mehr als neun Monaten Vorlauf eine Busreise nach Süditalien gebucht und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte. Vier Monate vor Reiseantritt mussten ihm Zehen amputiert werden. Obwohl es zu massiven Wundheilungsstörungen mit Nach-OP kam, sagte er die Reise erst eine Woche vor dem beabsichtigten Beginn ab.

O-Ton: SFX

Von den Stornokosten in Höhe von 1.350 Euro übernahm die Versicherung nur knapp 200 Euro. Ihre Begründung: Dieser Betrag wäre angefallen, wäre die Reise spätestens 30 Tage vor Antritt abgesagt worden.

O-Ton: SFX

Das wollte der Mann nicht hinnehmen und verklagte die Versicherung. Swen Walentowski:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Jeder hat eine Pflicht zur sogenannten Schadensminderung. Das bedeutet: Wenn ich weiß, dass ich die Reise nicht antreten kann oder wenn es sich mir geradezu aufdrängt, dass ich nicht mit amputierten Zehen oder schweren Wundheilungsstörungen nicht eine Busreise von Deutschland nach Italien antreten kann, dann muss man auch rechtzeitig stornieren. Und nicht erst bis kurz vor der Reise warten. Man hat also eine Pflicht, rechtzeitig die Reise zu stornieren, um die Stornokosten gering zu halten. – Länge 30 sec.

Damit blieb der Kläger auf über 1.000 Euro sitzen. Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

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04Aug/09

O-Töne: Gesetz über Managergehälter in Kraft

Die Neuregelung sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird, erklärte das Justizministerium. Auch wird es künftig leichter möglich sein, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein erläutert die Hintergründe:

O-Töne (1. Frage: Hintergrund der Regelung, 2. Frage: besonders hohe Gehälter weiter möglich?)

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03Aug/09

Kollegengespräch: Verbraucher nun besser geschützt

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was ändert sich denn nun ab Dienstag?
2. Was passiert, wenn ich trotzdem einen Anruf bekomme?
3. Und was soll ich als Verbraucher tun, wenn ich einen solchen unerwünschten Anruf bekomme?
4. Und wenn ich schon in die Falle getappt bin und habe etwas bestellt – kann ich dann leichter von dem Vertrag zurück treten?

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Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

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