13Jun/09

EU verfehlt eigene Ziele für weniger Verkehrstote

Dennoch sei in einzelnen Ländern wie Deutschland und Frankreich die Halbierung der Verkehrstoten noch zu schaffen, schätzt Leimbach, der auch Geschäftsführer des Kraftfahrzeugtechnisches Instituts sowie der Karosseriewerkstätte GmbH & Co. KG ist. Zum einen führe die aktuelle Wirtschaftskrise dazu, dass weniger Güter auf den Straßen transportiert werden. „Weniger Verkehrsleistung wirkt sich prinzipiell positiv auf die Unfallstatistik aus“, sagte Leimbach und nannte als weiteren Sondereffekt die Abwrackprämie, durch die in diesem Jahr bis zu zwei Millionen Pkw verschrottet würden: „Dies führt zu einer Verjüngung der gesamten Pkw-Flotte, die damit auch sicherer wird. Diese Sondereffekte können somit die Erreichung des ambitionierten Zieles der Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 unterstützen.“

In Deutschland ging die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2008 um 9,7 Prozent auf 4.467 zurück. „Bis zum Jahr 2010 müsste eine Reduzierung auf 3.489 gelingen, entsprechend einer jährlichen Abnahme von jeweils elf bis zwölf Prozent“, betonte Leimbach. Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes für Januar und Februar 2009 gab es hier sogar einen Rückgang um 18 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

13Jun/09

O-Ton: Bewertungsgutachten ist keine Garantie

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Etwa ein Jahr später hat sich herausgestellt, beim Werkstattbesuch, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als der Käufer aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Was macht er? Er klagt dann auf Schadensersatz und zwar nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen den Gutachter. – Länge 15 sec

Allerdings ohne Erfolg – das Gutachten war erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt worden. Das sei kein Garantieversprechen. Und auch der Gutachter musste keinen Schadenersatz zahlen, er hatte sein Arbeit aufgrund einer Wertbestimmung vorgelegt und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de

 

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13Jun/09

O-Ton: Mietwagen nach Unfall

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins rät Unfallopfern daher:

O-Ton: Sie haben eine Erkundigungspflicht, Sie dürfen nicht zum erstbesten Autovermieter gehen, sie müssen Alternativangebote einholen. Denn Ihnen steht grundsätzlich nicht das Recht zu, zu irgendeinem Tarif und auch zu dem überhöhten Unfallersatztarif einen Wagen anzumieten. – Länge 15 sec.

Sonst kann die gegnerische Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten kürzen oder verweigern. Unter www.schadenfix.de kann man seinen Unfall ganz einfach mit anwaltlicher Hilfe und elektronischen Unfalldatenbögen abwickeln.

 

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12Jun/09

Neue Attraktion in Berlin-Mitte

Der Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien und Ordnungsamt Joachim Zeller sagt: „Der für viele schönste Platz Berlins wird durch die Öffnung des Turms des Französischen Doms für die Allgemeinheit um eine Attraktion reicher und die Anziehungskraft des Gendarmenmarktes für den Tourismus in der Stadt wird dadurch noch stärker“.
C&L-Geschäftsführer Sven Ludwig ergänzt: „Wir wollen mit einem vielfältigen Programm im Französischen Dom dafür sorgen, dass Berliner und Touristen noch mehr auf einem der schönsten Plätze in der Welt erleben können. Dazu gehören Konzerte, Ausstellungen und Diskussionsrunden, die in diesem grandiosen Ensemble stattfinden.“ Weiterhin soll die Balustrade, so der Fachbegriff für die Aussichtsplattform, auch für Hochzeiten oder andere Feierlichkeiten nutzbar werden.
Die feierliche Öffnung des Turms der Französischen Doms in Anwesenheit von Joachim Zeller und Sven Ludwig erfolgt am 18. Juni um 11 Uhr direkt vor dem Französischen Dom auf dem Gendarmenmarkt
(Gendarmenmarkt 5, 10117 Berlin).

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Firmenporträt C&L

Porträt Französischer Dom 

Pressemitteilung

10Jun/09

O-Ton: Karlsruhe zu Krankenkassen

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins, sagte nach der Entscheidung:

 

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Zum anderen analysiert Rudolf Hauke, Vorstand der Krankenkasse KKH-Allianz, die Konsequenzen aus dem Richterspruch:

 

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