26Mai/09

Gaststätte muss bei Pachtbeginn sauber sein

Der Kläger hatte das Lokal ab Anfang Juni 2007 für drei Jahre gepachtet und 3.000 Euro Kaution an den Verpächter bezahlt. Mitte Juni verlangte er vom Verpächter, innerhalb von fünf Tagen die Verschmutzung der Küche zu beseitigen und die vom Vorpächter stammenden Gegenstände zu entfernen. Als der Verpächter nicht tätig wurde, kündigte der Kläger den Pachtvertrag fristlos und verlangte Rückzahlung der Kaution. Der Verpächter hingegen behauptete, ein Kündigungsgrund habe nicht bestanden. Er forderte deshalb vom Pächter die seiner Meinung nach aufgelaufenen Pachtzinsen in einer Gesamthöhe von 19.000 Euro.

Das Landgericht Coburg bestätigte jedoch die Rechtsposition des Klägers. Schon aufgrund der zurückgelassenen Gegenstände des Vorpächters wäre eine gastronomische Nutzung nicht möglich gewesen. Es habe auch erhebliche Verschmutzungen des Edelstahl-Küchenbereichs gegeben. Außerdem hätten sich Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in der Kneipe befunden. Nachdem der Beklagte diese Mängel trotz Aufforderung nicht beseitigt habe, habe ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung vorgelegen. Denn unter Berücksichtigung insbesondere der hygienischen Verhältnisse sei dem Kläger ein Festhalten am Pachtvertrag für die vereinbarte Drei-Jahres-Dauer nicht zuzumuten. Die Kaution erhielt er zurück.

Informationen: www.mietrecht.net

26Mai/09

Operation von Kollegen statt Chefarzt – kein Honorar

Die Klägerin unterzog sich einem kosmetischen Eingriff in der Klinik des Beklagten, der dort auch als Chefarzt tätig war. Vereinbart war, dass der Chefarzt die Operation durchführen sollte. Er überließ dies allerdings einem Kollegen. Daraufhin verlangte die Patientin das Honorar zurück. Der Chefarzt lehnte dies unter anderem mit der Begründung ab, der Kollege sei „für Fettabsaugen zuständig“.

Das Landgericht gab der Frau zwar Recht, meinte aber, dass sie kein Geld verlangen könne, da die Operation gleichwohl erfolgreich durchgeführt worden sei.

Bei der nächsten Instanz bekam sie nicht nur Recht, sondern auch Geld. Bei medizinisch gebotenen Eingriffen sei die ärztliche Pflicht nicht an Personen gebunden. Hier habe es sich aber um eine kosmetische Operation gehandelt, bei der vereinbart war, dass der Chefarzt operiere. Die Klinik weise auf die Arztwahl ausdrücklich in ihrer Werbung hin. Wenn der Chefarzt einen anderen operieren lasse, müsse er vorher darüber informieren. Die Patientin müsse die Operation nicht bezahlen, da diese gegen ihren Willen durch den anderen Arzt durchgeführt wurde. Von dem Honorar seien allerdings die Kosten für die Anästhesistin abzuziehen.

Die Klägerin war erst in der zweiten Instanz erfolgreich. Dies zeigt, dass es sich lohnen kann, hartnäckig zu bleiben. Der Chefarzt wäre gut beraten gewesen, sich bezüglich der Vertragsgestaltung in seiner Klinik anwaltlich beraten zu lassen. Medizinrechtsanwälte für Patienten oder Ärzte und weitere Informationen findet man unter www.arge-medizinrecht.de.

26Mai/09

Was gehört in eine Patientenverfügung?

Es sei sinnvoll, dass man in der entsprechenden Verfügung Beispielsituationen schildere, wie bei Verlust des Sehvermögens, Verlust der Kommunikationsfähigkeit mit der Außenwelt, Verlust des kognitiven Denkens oder Querschnittslähmung ab oberster Halswirbelsäule zu verfahren sei.

Daran lasse sich für das Behandlungsteam auch erkennen, dass sich der Betroffene ernsthaft mit dem Thema befasst habe. „Hilfreich ist auch, wenn auf das eigene Menschenbild verwiesen wird, also, dass man eine christliche oder eine weniger christliche Lebenseinstellung hat.“
Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Patientenverfügung sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form zulässig. Im letzten Fall müssen dann Angehörige oder Freunde in einem Gespräch mit der Klinik die Wünsche des Betroffenen zur Behandlung glaubhaft darlegen, unterstrich Ratzel, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein ist, weiter.

„Der Idealfall, der natürlich in den seltensten Fällen eintritt, ist, dass ein entsprechender Hinweis bei dem Unfallopfer gefunden wird“, sagte Ratzel und empfiehlt, seine Verfügung am besten im so genannten Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Von dort könne sie im Bedarfsfall schnell den Kliniken zur Verfügung gestellt werden.

26Mai/09

Steuerdaten für Online-Übertragung verschlüsseln

Dies garantiere dann aber auch die Sicherheit der übermittelten Steuerdaten. Bei den Elster-Varianten ohne entsprechende Hardware werde lediglich eine Datei mit einem Softwarezertifikat übermittelt. Dieses Zertifikat aber könne von Unbefugten oder auch von simpler Hacker-Software relativ problemlos zur Manipulation der Daten benutzt werden.
Für Elster-Spezial werde ein Sicherheitsstick für rund 40 Euro mit dem elektronischen Zertifikat benötigt. „Er sieht aus wie ein Memory-Stick und wird auch über den USB-Anschluss am Rechner angebracht“, erläuterte Carsten Sommer. Nach drei falschen PIN-Eingaben werde der Stick gesperrt und kann dann auch mit den bisherigen Schlüsseln nicht mehr benutzt werden. Die höchsten Sicherheitsstandards biete gegenwärtig Elster-Plus, allerdings entstehen neben dem Anschaffungspreis von bis zu 150 Euro noch laufende Kosten, die je nach Anbieter stark variieren. Dafür könne das Zertifikat auch bei anderen Verfahren, wie Online-Mahnungen oder elektronischen Einkommensnachweisen genutzt werden.

26Mai/09

Drahtlos im Großraum jetzt ohne Probleme

Danach können mit moderner 2,4-GHz-Technik in Großraumbüros jetzt problemlos bis zu 78 Arbeitsplätze im Umkreis von zehn Metern drahtlos verbunden werden. Zudem: Während bei der alten Technik nur Übertragungsgeschwindigkeiten von maximal 6 Kbit/s möglich waren, bieten 2,4-GHz-Geräte bis zu 2 MBit/s. Damit sind sie bis zu 300mal schneller.

Im Gegensatz zum Frequenzhopping, wie es bei Bluetooth zum Einsatz kommt, bleibt die 2,4-GHz-Technik so lange bei einer festen Frequenz, bis sie nicht mehr nutzbar ist. Erst dann einigen sich Funkadapter und Peripheriegerät auf einen anderen der insgesamt 24 Kanäle. Damit ist der Datenaustausch problemlos möglich, dies wurde auch in mehreren Feldversuchen bestätigt.
In sensiblen Bereichen wie beispielsweise in der Finanzbranche sollten die Daten zusätzlich verschlüsselt werden. Bei Anbietern wie Logitech können Tastatureingaben mit einer 128-Bit-AES-Verschlüsselung gesichert werden, dies ist der gegenwärtig höchste Standard für diese Geräte.