04Mrz/09

O-Ton + Magazin: Haftung für Kredit nach Scheidung

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec.  

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung

Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für gemeinsame Bankdarlehen. Daran ändert auch die Erklärung des Ex-Partners nicht, er werde die Schulden bezahlen. So hat das Landgericht Coburg entschieden.

Beitrag:

Wenn zwei sich lieben, hängt der Himmel voller Sterne. Wenn sie sich nicht mehr lieben, hängen da oben nur noch Probleme. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Ehepaar hat bei seiner Bank einen Kredit in Höhe von 21.000 Euro aufgenommen. Zwei Jahre später trennten sie sich und haben bei der Trennung vereinbart, dass die Frau diesen Kredit weiter abbezahlt, während der Mann zwei andere Kredite weiter abbezahlt. Das tat die Frau allerdings nicht und dann hat die Bank gesagt: Na gut, ich habe noch jemand anders – nämlich den Ex-Ehemann – an dem halte ich mich schadlos, der soll jetzt den Kredit abbezahlen. – Länge 22 sec.

Der Mann fiel nach der Mitteilung der Bank aus allen Wolken und landete dementsprechend ziemlich unsanft in der Realität. Aber wieso? Die Summe muss meine Exfrau zahlen! Wir haben das doch vereinbart! (SFX (Hall))

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Du kannst mit Deiner Frau vereinbaren, was Du willst – das bindet Euch nur untereinander. – Länge 5 sec.

Kreditnehmer seien nach wie vor beide Partner! Daher kann sich die Bank auch aussuchen, bei wem sie die ausstehenden Gelder eintreibt. Der Mann kann zwar dann auf zivilrechtlichem Wege versuchen, bei seiner Ex-Frau die ihm zustehenden Gelder einzutreiben. Das steht aber auf einem anderen Blatt – als der gemeinsame Kreditvertrag mit der Bank. Swen Walentowski empfiehlt daher allen Ex-Partnern in spe:

O-Ton: Man kann natürlich bei einer Scheidung solche Dinge, solche Risiken ausschließen. Da sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Man kann nämlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, in dem man die Bank mit ins Boot holt, regeln – und zwar so verbindlich, dass die Bank dann nicht mehr an einen herantritt für den Teil, den eigentlich der andere zu bezahlen hat. – Länge 20 sec. 

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den Familienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Absage
 

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04Mrz/09

O-Ton: Parken nur für Kunden erlaubt

Die Einzelheiten dazu erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: In dem Fall ließ der Betreiber eines Parkplatzes an einem Einkaufszentrum ein Auto abschleppen, in dem keine Parkscheibe ausgelegt war, obwohl dies vorgeschrieben war. Nach vier Stunden ließ er das Fahrzeug abschleppen von seinem Abschleppunternehmer. Und der Besitzer musste dann 165 Euro bezahlen, um das Auto wieder auszulösen. Dieses Geld wollte er vom Betreiber des Parkplatzes wieder haben. – Länge 20 sec.

Doch die Richter gaben in zwei Instanzen dem Parkplatzbetreiber Recht, er musste nicht zahlen. Immerhin habe er klare Regeln für das Parken aufgestellt und den Autofahrer mit dem Abschleppen auch nicht schikaniert. Nachzulesen ist dies alles unter www.anwaltauskunft.de.

 

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04Mrz/09

O-Ton + Magazin: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene hat mit seinem Sohn und weiteren Vätern und Kindern auf dem Bolzplatz gekickt. Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 20 sec

In der zweiten Instanz bekam er dann endlich Recht, denn dieses Umknicken sei natürlich ein Unfall, befand das Oberlandesgericht. Alles zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazinbeitrag: Freizeitkicker auf dem Bolzplatz in der Regel versichert

Freizeitkicker auf Bolzplätzen sind in der Regel über ihre Unfallversicherung versichert. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die Versicherung eines Fußballspielers, der auf einem Bolzplatz umgeknickt war, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von ca. 8.500 Euro zu zahlen. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Es wird wärmer und proportional zu den Temperaturen steigt die Zahl der Nachwuchs- und Freizeit-Ballacks sprunghaft an. Und auch unser späterer Kläger tauschte die Haus- gegen die Fußballschuhe und ging mit seinem fünfjährigen Sohn auf den Bolzplatz, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dabei ist er dann über eine Bodenunebenheit gestolpert und hat sich den Fuß umgeknickt und hat sich sogar einen Fußwurzelausriss eingehandelt. Und er wollte nun Schadensersatz und die entsprechende Entschädigung von seiner Unfallversicherung haben. – Länge 14 sec

Die Versicherung war jedoch vom Ansinnen ihres Beitragszahlers gar nicht begeistert.

O-Ton: SFX

O-Ton: Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und hat gesagt, es handelt sich hier gar nicht um einen Unfall. Ein Unfall sei ein von außen einwirkendes Ereignis, hier hat er sich selber in die Gefahr begeben, weil er auf einem Bolzplatz gekickt hat. Bolzplätze seien bekanntermaßen immer in einem schlechten Zustand. – Länge 15 sec.

Und das Landgericht hatte ein Einsehen für die Versicherung. Unser Hobbyfußballer ließ sich das aber nicht gefallen. Im Brustton der ehrlichen Überzeugung sagte er: Wozu habe ich schließlich eine Unfallversicherung? – und zog vor das Oberlandesgericht. Dort bekam er Recht. Natürlich sei dies ein Unfall, argumentierte das Gericht. Aber im Sinne des Opfers, er habe sich auf dem Bolzplatz unfreiwillig verletzt. Swen Walentowski:

O-Ton: Der Gang zum Anwalt hat sich hier in mehrfacher Hinsicht gelohnt: Erstens hat er sein Geld bekommen. Außerdem muss man immer beachten, dass man gegen die Unfallversicherung noch weiter gehende Ansprüche haben kann, an die man vielleicht gar nicht denkt bei einem Unfall – wie beispielsweise eine prozentuale Invalidität, Krankenhaustagegeld o. ä. Es gibt eine Fülle von Ansprüchen, die aus der Versicherung heraus rühren. Die wollen naturgemäß nicht gern so viel zahlen, bei der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche hilft dann ein Anwalt oder eine Anwältin in der Nähe. – Länge 26 sec.

Die findet man unter www.anwaltauskunft.de – dort gibt es auch den ganzen Fall zum Nachlesen, und nicht nur für Väter, die gern auf den Bolzplatz gehen.

Absage.

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04Mrz/09

Daimler unterstützt insolventen Zulieferer Stankiewicz

Die Daimler-Pkw-Sparte mit der Marke Mercedes bezieht vor allem Dämmteile für den Innenraum von Stankiewicz und zählt zu dessen größten Kunden. Der Zulieferer musste Ende 2008 als einer der ersten der Branche Insolvenz anmelden, weil Banken die Kreditlinien zurückzogen hatten. In der Branche gilt das Unternehmen als durchaus sanierungsfähig und technologisch sowie qualitativ gut aufgestellt. Aus Daimler-Kreisen verlautete, dass man einen schnellen Verkauf an einen strategischen Investor favorisiert.
Stankiewicz beschäftigt weltweit rund 2.100 Mitarbeiter. In Deutschland insgesamt 1.300 Menschen an den Standorten Adelheidsdorf/Celle, Bad Friedrichshall, Hamburg, Hameln, Friedrichroda und Straubing. Der Umsatz lag 2007 nach Unternehmensangaben bei 272 Millionen Euro. Weder die ausländischen Schwestergesellschaften innerhalb der Gimotive-Gruppe noch die ausländischen Tochtergesellschaften der Stankiewicz GmbH sind von der Insolvenz betroffen.

Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters Christopher Seagon ist es früheren Aussagen zufolge den Geschäftsbetrieb weiter zu stabilisieren und einen geordneten Investorenprozess vorzubereiten. „Die bisherigen Gespräche mit den Beteiligten, darunter Kunden, Lieferanten und Banken verliefen sehr konstruktiv und zielführend“, hatte Seagon vor wenigen Wochen gesagt. Er habe bereits erste Kontakte zu potenziellen Investoren aufgenommen, die Interesse an einer Übernahme des Spezialisten für Schallisolations-Systeme signalisiert haben. Der vorläufige Insolvenzverwalter sieht Chancen, die Unternehmensgruppe, das zur Gimotive-Gruppe gehört, an einen Investor verkaufen zu können und dabei möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Die Geschäftsführung von Stankiewicz hatte am 29. Dezember 2008 beim zuständigen Amtsgericht in Celle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Daraufhin wurde Rechtsanwalt Christopher Seagon, Partner in der Kanzlei Wellensiek, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

03Mrz/09

VW verkauft durch die Abwrackprämie 100.000 Autos

VW habe über 100.000 neue Kunden durch die Umweltprämie der Bundesregierung gewonnen. Kritik übte Wittig an der Ausgestaltung der Prämie, die erst nach Auslieferung des Fahrzeugs ausgezahlt werde. „Wir haben, auch durch die Prämie, beim Golf Lieferzeiten bis in den Juni. Jetzt fürchten die Kunden, der Topf könne leer sein, bis das Auto geliefert wird“, sagte Wittig. Es sei deshalb besser, wenn die Regierung die Auszahlung der Prämie in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vornehme. Wittig: „Es herrscht richtige Panik im Markt.“ Nun befürchtet VW, Interessenten könnten ihre Kaufentscheidung von einem möglichst frühen Liefertermin abhängig machen. Das wäre für die deutschen Autobauer, die vor allem Bestellfahrzeuge verkaufen, von Nachteil. Die Importeure verkaufen in Deutschland größtenteils Lagerfahrzeuge.

Bei VW jedoch ist das Lager leer. Bei Modellen wie dem Polo und dem Fox ist der Lagerbestand bereits ausverkauft. VW-Kunden weichen deshalb schon auf teuere Modelle wie Golf, Passat und Touran aus. Wittig: „Wir sind mit unserem Lager jetzt wieder auf Ideal-Niveau. Dass war durch die Kaufzurückhaltung der vergangenen Monate anders.“