Tag Archives: Urlaub

05Aug/11

O-Ton + Magazin: Reisemängel

 Anmoderation: Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruß gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Am vorletzten Tag dieser Reise kam es darüber hinaus zu einem Sketch, wo Grußformeln verschiedener Nationen dargestellt worden sind. Die Deutschen wurden in einem Stechschritt dargestellt und als sie aneinander vorbei liefen, hoben sie den Arm und riefen heil. – Länge 13 sec.

Dieser Sketch fand am vorletzten Tag der Reise statt – nach Auffassung des Gerichts erhielt der Kläger damit für zwei Tage eine Minderung in Höhe von 20 Prozent pro Tag. Insgesamt 34,45 Euro Reisepreisminderung.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Reisemängel

Anmoderation: Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruß gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt.

Beitrag:

Zuerst war da der Ärger um die Auflage zur Liege: Unser Gast nutzte sie – die Auflage gehörte aber dem Hotel. Und das gab sie kurzerhand weiter, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Hotelmitarbeiter hat die Auflage entfernt und die einem anderen Gast gegeben. Darüber hat sich der Reisende sehr aufgeregt, hat sich in eine 30minütige Diskussion mit dem Hotelangestellten verstrickt – bis er seine Auflage wiederhatte. Darin sah er einen Mangel. – Länge 15 sec.

Also wollte er Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden.

O-Ton: SFX

Und noch etwas trübte den Spaß an den Ferien:

O-Ton: Am vorletzten Tag dieser Reise kam es darüber hinaus zu einem Sketch, wo Grußformeln verschiedener Nationen dargestellt worden sind. Die Deutschen wurden in einem Stechschritt dargestellt und als sie aneinander vorbei liefen, hoben sie den Arm und riefen heil. – Länge 13 sec.

Als der Reisende wieder zu Hause war, verlangte er vom Reiseunternehmen Minderung des Reisepreises, und zwar zehn Prozent des Gesamtreisepreises für das Entfernen der Auflage und 25 Prozent Nachlass vom Gesamtreisepreis für die Unannehmlichkeiten durch den Sketch. Swen Walentowski:

O-Ton: Bei der Sonnenlieg hat das Gericht gesagt: Hier liegt kein Mangel vor. Soweit der Kläger einen Mangel sieht, dass er 30 Minuten diskutieren musste – da hat das Gericht ausgeführt: Zum Diskutieren gehören immer noch zwei! – Länge 12 sec.

Anders beim Sketch: Der habe am vorletzten Tag stattgefunden. Der Kläger sei damit für zwei Tage, und zwar in Höhe von 20 Prozent pro Tag, zu entschädigen – insgesamt 34,45 Euro Reisepreisminderung. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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07Jul/11

Magazin: Surfen im Urlaub

 Es gab einmal eine Zeit, da fuhr die Postkartenindustrie weltweit deutlich bessere Gewinne ein. Im Zeitalter von SMS und Mail hat sich die digitale Kommunikation auch im Urlaub durchgesetzt. Schneller ist es, mehr Fotos lassen sich übermitteln – und persönlicher ist es sowieso. Doch auch im Urlaub sind die Cybergangster nicht weit.

Beitrag:

Bei vielen Hotels gehört es heute zum Standard, einen Internetzugang anzubieten. Manchmal nur in der Rezeption an einem Rechner, oft aber auch per WLAN auf den Zimmern. Und damit es nicht allzu kompliziert ist, sind viele Zugänge oft nicht verschlüsselt. Christian Funk, Virenanalyst von Kaspersky Lab:

O-Ton: Durch die Tatsache, dass dieses WLAN-Netz ungesichert ist, kommt dann so eine gewisse Würze auf. Denn die Daten werden hier komplett unverschlüsselt über die Luft übertragen und es ist hier mit einfachen Mitteln, teilweise auch Bordmitteln von den Betriebssystemen, möglich, diese Daten „abzuschnüffeln“ und quasi gegen die Person zu verwenden. – Länge 17 sec.

Sicher: Im Urlaubshotel wird kaum jemand Onlinebanking machen, aber schon das Einloggen bei Facebook und Twitter oder das Abrufen von Mails beinhaltet persönliche Daten wie Adresse, Benutzernamen oder Passwörter. Darum sollte man vielleicht nicht immer sofort jeden neuen Urlaubsflirt posten.

O-Ton: Da sollte ich dann drauf verzichten und immer drauf schauen, wie vertrauenswürdig ist das Netzwerk. Und im Zweifelsfall sollte man vielleicht noch ein, zwei Stunden damit warten, bis man wirklich wieder ein vertrauenswürdiges Netzwerk bekommt. – Länge 12 sec.

Allerdings: Es gibt auch eine andere, sichere Methode. Die sogenannten VPN-Verbindungen waren früher nur Firmen für ihre sensiblen Daten vorbehalten, mittlerweile ist das Angebot auch im privaten Bereich angekommen. Christian Funk:

O-Ton: Das heißt, hier wird eine direkte Verbindung zwischen meinem Rechner und dem Zielrechner hergestellt und diese Daten werden in jedem Fall verschlüsselt übertragen. Damit ist es in jedem Fall möglich, sicher zu surfen und Neuigkeiten loszuwerden. – Länge 10 sec.

Mehr Infos dazu gibt es im Netz, unter anderem auch bei Kaspersky.de.

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29Mai/11

O-Ton + Magazin: Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

 Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Das Amtsgericht München entschied so im Falle eines Mannes, der auf rechtzeitige Wiedergenesung gehofft hatte, dann aber später doch die Reise kündigen musste. Statt der erhofften Kostenerstattung musste er 80 Prozent des Reisepreises selbst zahlen – weil er zu spät gekündigt hatte.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann hat für sich und seine Frau im Januar eine Reise gebucht, die er im Mai antreten wollte. Im Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und war auch neun Tage auf stationärer Behandlung im Krankenhaus. Die Richter haben gesagt: Er kann nicht einfach hoffen, dass er rechtzeitig wieder gesund wird oder die Krankheit geheilt wird bis zum Reiseantritt. Er hätte hier tatsächlich im Februar bei dem ersten Anfall zurücktreten müssen. – Länge 26 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.


Magazin: Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

Bei Versicherungen wie beispielsweise einer Reiserücktrittsversicherung kommt es auf die genauen Bedingungen an. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung nach einer Krankheit ist darin meist nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann.

Beitrag

Es sollte ein Traumurlaub werden – doch am Ende war es der vielzitierte Albtraum. Denn aus dem Urlaub wurde nichts, und für die Ferien auf Balkonien wurde auch noch viel Geld fällig. Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann hat für sich und seine Frau im Januar eine Reise gebucht, die er im Mai antreten wollte. Im Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und war auch neun Tage auf stationärer Behandlung im Krankenhaus. – Länge 12 sec.

Aus der Klinik wurde als arbeits- und reisefähig entlassen. Doch am Tag der geplanten Reise erlitt er erneut einen Anfall und stornierte die Reise.

O-Ton: SFX

Der Reiseveranstalter berechnete daraufhin Stornokosten – und das war nicht billig. Die 20 Prozent wurden dem Mann ohne Probleme erstattet. Die restlichen 80 Prozent des Reisepreises aber bekam er nicht zurück. Begründung: Die Kündigung hätte schon im Februar erfolgen müssen.

O-Ton: Die Versicherung hat halt gesagt: Du hättest da schon zurücktreten müssen, weil Du ja Deine Grunderkrankung kanntest – nämlich die Gefahr der epileptischen Anfälle. Die Kosten erstatten wir dir, den Rest nicht. Daraufhin klagte er. – Länge 14 sec.

Ohne Erfolg. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Er kann nicht einfach hoffen, dass er rechtzeitig wieder gesund wird oder die Krankheit geheilt wird bis zum Reiseantritt. Er hätte hier tatsächlich im Februar bei dem ersten Anfall zurücktreten müssen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

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