„Eine Verpflichtung des Bürgers, Ladungen der Polizei Folge zu leisten, ist mit seiner Rechtstellung im liberalen Rechtstaat nicht zu vereinbaren“, erläutert der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer in Aachen. Der Gesetzentwurf ziele auf eine weitere Demontage der Bedeutung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zugunsten der Polizei. „Die Staatsanwaltschaft muss „Herrin des Verfahrens“ bleiben“, betont Ewer.
Der ursprünglich von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“ will eine Verpflichtung für Zeugen schaffen, auf Ladungen der Polizei vor dieser zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Begründet wird dies mit einer vermeintlichen Steigerung der Effektivität. Diese Effektivitätserwägungen sind nach Ansicht des DAV allerdings nur vordergründig. Eine weitere Kompetenzverlagerung von der Staatsanwaltschaft auf die Polizei würde folgen und die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft weiter ausgehöhlt. Dies ist rechtspolitisch höchst bedenklich.
„Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch die gesetzeskundige und gesetzestreue Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor gesetzlichen Eingriffen der Obrigkeit im Ermittlungsverfahren geschützt werden“, fordert Ewer. Schon seit Jahren sei ein zunehmendes Vordringen der polizeilichen Kompetenzen zu beobachten. Vor allem durch die technische Ausrüstung der Polizei und die starke Zunahme der Zahl der Ermittlungsverfahren. Einen weiteren Ausbau der polizeilichen Kompetenzen im Ermittlungsverfahren, der die vom Gesetzgeber gewollte Herrschaft der Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren noch stärker relativieren würde, lehnt der DAV mit Nachdruck ab.
Während frühere Bundesregierungen solche Überlegungen aus guten Gründen abgelehnt hatten, ist im Koalitionsvertrag beabsichtigt, eine solche Erscheinenspflicht zu schaffen.
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