Die Klage des Autofahrers gegen diese Maßnahme blieb erfolglos. Die Richter des Verwaltungsgerichts sahen den Führerscheinentzug als begründet an: Das Gutachten verweise auf eine Diabetes mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen. Zudem seien bereits mehrere Unfälle des Klägers im Zusammenhang mit einer Unterzuckerung dokumentiert. Trotz allem jedoch habe der Kläger vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerwert nicht regelmäßig kontrolliert. Er habe somit uneinsichtig gehandelt und sei deshalb derzeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet.
Durch eine Diabetikerschulung und den Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung könne der Autofahrer allerdings darauf hoffen, schon bald wieder hinters Steuer zu dürfen.
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