Das EU-Parlament hat die europäische Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet. Damit wird erstmals die Voraussetzung für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung geschaffen. Ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Hilfe finden und nicht von unseriösen Anbietern abgezockt werden, sagt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB).
Sie antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie bewerten Sie die neue Verbraucherkreditrichtlinie?
2. Warum fordern Sie ein Recht auf Schuldnerberatung? Warum ist das so wichtig?
3. Die EU-Richtlinie muss jetzt in deutsches Recht umgesetzt werden, innerhalb von zwei Jahren muss das geschehen. Was ändert sich dann für Verbraucher?
Ein Recht auf Schuldnerberatung für alle bedeutet immer auch einen Schutz vor weiterer Überschuldung und vor unseriösen Anbietern, so das Fazit des Verbandes.
Mehr dazu unter www.bag-sb.de