Das Berliner Gesetz zu den Ladenschlusszeiten war im November 2006 verabschiedet worden, die beiden großen Kirchen hatten daraufhin Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wie lautet die Begründung der Richter?
2. Muss sich nun nur in Berlin etwas ändern oder auch in den anderen Bundesländern?
3. Wie ist das Urteil aus juristischer sicht zu bewerten?
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