Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Autohaus, bei dem der Mann den Wagen gekauft hatte, versuchte vergeblich mehrfach, diesen Mangel zu beseitigen. Das gelang aber nicht und daraufhin wollte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. D.h. er wollte den Wagen zurück geben und sein Geld retour haben. – Länge 20 sec.
Die Richter analysierten die ganze Geschichte genau und gaben dem unglücklichen Autokäufer schließlich Recht. Alle Einzelheiten zu diesem Fall gibt es auch zum Nachlesen – unter www.verkehrsrecht.de.
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