O-Ton + Magazin: Anwaltskosten sind Opfer zu erstatten

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Da ging es um den Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das heißt, es kam dann gar nicht mehr zum Prozess, weil allein schon aufgrund des Schreibens des Anwalts die Versicherung den Schaden in voller Höhe reguliert hat. Wahrscheinlich hat sie sich vorher mit allerlei juristischen Tricks darum gedrückt. Es werden dann ja immer seitenweise Urteile zitiert. Aber wenn ein Anwalt dann gezielt antwortet, dann lenken die Versicherer und ersetzen – ohne, dass sie es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lassen – den Schaden so wie es dem Geschädigten zusteht. Und in dem Fall in voller Höhe, weil der Geschädigte völlig unverschuldet in den Unfall geraten ist. – Länge 28 sec.

Unkomplizierte und kompetente Hilfe finden die Betroffenen auf www.schadenfix.de. Dort kann man bereits einen Unfalldatenbogen ausfüllen und elektronisch an einen ausgesuchten Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe senden.

Magazin: Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten

Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Gerade gegenüber Versicherungen kann man so auf Augenhöhe verhandeln. Und nach einem Urteil des Amtsgerichts Kassel sind nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung – heißt es in Abwandlung an ein Sprichwort. Und in der Tat: Nach einem Unfall kann man neben vielen Beulen an Blech und Körper auch noch jede Menge Papierkram am Hals haben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Weil die Versicherer sind ja sehr gut aufgestellt, die haben Juristen in ihren Abteilungen sitzen und die argumentieren dann gegen Sie, der vielleicht das erste Mal im Leben einen Verkehrsunfall hatte, und juristisch nicht vorgebildet ist. – Länge 13 sec.

Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich – Zitat – „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr, so die Experten.

O-Ton: Insbesondere dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind. Denn dann ist es ja so, dass der Unfallgegner Ihre Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen muss – und das gilt auch für die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 13 sec.

Diesen Anspruch haben nicht nur „einfache“ Verkehrsteilnehmer, sondern auch eine gewerbliche Autovermietung. So hat es das Amtsgericht Kassel entschieden. Bettina Bachmann:

O-Ton: Da ging es um den Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das heißt, es kam dann gar nicht mehr zum Prozess, weil allein schon aufgrund des Schreibens des Anwalts die Versicherung den Schaden in voller Höhe reguliert hat. Wahrscheinlich hat sie sich vorher mit allerlei juristischen Tricks darum gedrückt. Es werden dann ja immer seitenweise Urteile zitiert. Aber wenn ein Anwalt dann gezielt antwortet, dann lenken die Versicherer und ersetzen – ohne, dass sie es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lassen – den Schaden so wie es dem Geschädigten zusteht. Und in dem Fall in voller Höhe, weil der Geschädigte völlig unverschuldet in den Unfall geraten ist. – Länge 28 sec.

Unkomplizierte und kompetente Hilfe finden die Betroffenen auf www.schadenfix.de. Dort kann man bereits einen Unfalldatenbogen ausfüllen und elektronisch an einen ausgesuchten Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe senden.

Absage

++++++++++++

O-Ton und Magazin (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.