O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

Anmod: Wer aussteigen will und dafür die Autotür öffnet, darf dies nur dann, wenn sich zu dieser Zeit kein Fahrzeug von hinten nähert. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin.

Beitrag:  

Es war die klassische Situation: Frau und Kinder stiegen auf der Beifahrerseite aus, „Vater Familienoberhaupt“ und Fahrer schaute kurz in den Rückspiegel und wollte ebenfalls aussteigen – auf seiner Seite.
Doch da kam ein Müllfahrzeug – und kollidierte direkt mit der Fahrertür:

O-Ton: SFX

Der Mann wollte den Schaden ersetzt haben, die Entsorgungsfirma sah dies aber gar nicht ein – und so traf man sich vor dem Kammergericht Berlin. Dies entschied zugunsten des Fahrers – im Müllfahrzeug!!
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Derjenige, der auf der Fahrerseite aussteigt, ist verpflichtet, den fließenden Verkehr ganz genau zu beobachten, weil der fließende Verkehr immer Vorrang hat. In unserem Fall hat der Aussteigende versucht, sich damit zu rechtfertigen, der Müllwagen habe angehalten, als er in den Rückspiegel geschaut hat. – Länge 15 sec.

Darum habe er gedacht: Der Müllwagen steht dort und entsorgt die Tonnen. Aber dafür hatten die Richter kein Verständnis:

O-Ton: Selbst da hat das Kammergericht gesagt: Durch einen Blick in den Rückspiegel kann man nicht drauf schließen, dass der Müllwagen Müll aufnimmt. Es ist durchaus – und so war es ja auch in diesem Fall – der Müllwagen hat nur kurz angehalten ohne Müll aufzunehmen. Und der Fahrer hätte also, bevor er aussteigt, unbedingt nochmals in den Rückspiegel und sich vergewissern müssen, dass sich wirklich kein Fahrzeug von hinten nähert. – Länge 20 sec.  

Und da diese Situation sich überall wiederholen kann, hat Bettina Bachmann noch folgenden Tipp parat:

O-Ton: Selbst wenn Sie zur Bürgersteigseite aussteigen, müssen Sie schauen: Kommt ein Fahrradfahrer, kommt ein Passant, kommt ein Rollstuhlfahrer. Es ist Ihre Pflicht, sich zu vergewissern, bevor Sie das Auto verlassen. Nicht nur einmal in den Rückspiegel, sondern mehrmals zu schauen: Kann ich in dem Moment aussteigen ohne den fließenden Verkehr zu gefährden. – Länge 20 sec.

Bei Unfällen und Streitigkeiten über ein mögliches Mitverschulden sollte man immer direkt einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Experten sowie weitere Informationen zu diesem Fall findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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