O-Ton + Magazin: Weiblich, ledig, jung sucht …

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Inseriert hatte allerdings die Konkurrenz. Der Millionär war zwar offensichtlich von einer Annonce zur anderen um einen Zentimeter geschrumpft. Ansonsten glichen sich die Annoncen aber fast bis auf das i-Tüpfelchen. – Länge 11 sec.

Unter www.anwaltauskunft.de  findet man auch den ganzen Fall zum Nachlesen.

Magazin: Weiblich, ledig, jung sucht …

Anmod: Heiratsannoncen sind ja oft sehr blumig geschrieben. Die Verfasser lassen sich einiges einfallen, um ihren Auftraggeber oder ihre Auftraggeberin auch wirklich unter die allerbeste Haube zu bringen. Allerdings: Der Text einer Heiratsannonce kann urheberrechtlich geschützt sein. Heißt: Kopieren verboten, wie in unserem Fall.

Text:

Im Landgericht München I trafen sich zwei Agenturen, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es haben sich zwei Partnervermittlerinnen gestritten, die beide dem Liebesglück der oberen Zehntausend auf die Sprünge helfen wollten. – Länge 8 sec.

Die erste Annonce war in den allerschönsten Farben beschrieben, schließlich sollte der „Millionario von nebenan“ auch auf eine gebührend  anbetungswürdige  Dame  treffen. Gleiches galt für eine Anzeige, bei der „das Fräulein Tochter“ den passenden Gemahl suchte.

O-Ton:  Hier handelte es sich um einen millionenschweren Supertypen und die Tochter aus bestem industriellen Hause, oft zwar 37 Jahre alt – natürlich aussehend wie 28. – Länge 8 sec.

So stand es im Heiratsmarkt einer Zeitung, allerdings hatte die Klägerin diese Anzeige nicht aufgegeben. Swen Walentowski:

O-Ton: Inseriert hatte allerdings die Konkurrenz. Der Millionär war zwar offensichtlich von einer Annonce zur anderen um einen Zentimeter geschrumpft. Ansonsten glichen sich die Annoncen aber fast bis auf das i-Tüpfelchen. – Länge 11 sec.

Dieses Abkupfern wollte die erste Heiratsvermittlerin der Konkurrentin nicht durchgehen lassen.

O-Ton: Die Klägerin ließ die Beklagte also abmahnen, blieb aber auf den Kosten für den Rechtsanwalt sitzen, diese klagte sie nun ein. – Länge 6 sec.

Und bekam Recht! Das Gericht sagte: Es bestünden nicht die geringsten Zweifel daran, dass die Beklagte abgeschrieben hatte. Gerade bei einer solchen Anzeige gebe es – so die Richter – eine unerschöpfliche Vielfalt der Möglichkeiten, die Personen zu beschreiben. Daher könne die Beklagte dem Gericht nicht weismachen, dass sie den Text der Klägerin nicht abgeschrieben habe.
Der Gang zum Anwalt hat sich für die Urheberin also gelohnt, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Anwälte in der Nähe zu vielen Rechtsgebieten findet man unter www.anwaltauskunft.de. – Länge 8 sec.

Dort findet man auch den ganzen Fall zum Nachlesen.

Absage.

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