O-Ton: Nottestament nur nach Vorlesen wirksam

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es sind ganz strengste Formvorschriften an ein Nottestament anzusetzen. Also: Es muss ihm wörtlich bekannt sein. Es muss ihm Wort für Wort vorgelesen worden sein. Es hat auch in dem Fall nicht geholfen, dass die zwei Krankenschwestern, die Ärztin und der Erblasser, der tatsächlich am nächsten Tag noch verstarb, das Nottestament unterschrieben hatten. Also, er muss genaue Kenntnis vom Wortlaut haben, es muss ihm vorgelegen haben, er muss es unterschreiben können und es müssen Zeugen vorhanden sein. – Länge 22 sec.  

Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen. Dabei helfen im Erbrecht versierte Anwältinnen und Anwälte, die man unter anwaltauskunft.de findet – ebenso wie diesen Fall zum Nachlesen.

 

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