So werden Tarife angeboten, die nur deshalb günstiger sind, weil sie geringere Leistungen beinhalten. Auch kommt es immer wieder zu Problemen, weil der Versicherungsvermittler nicht alle Vorerkrankungen korrekt aufnimmt. Schlimmstenfalls kann es dann passieren, dass der neue Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann. Ist die Vorversicherung in diesem Fall bereits durch Kündigung beendet, bleibt nur noch der Weg in den Basistarif, d. h. häufig: Höherer Beitrag bei drastisch reduzierten Leistungen.
Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht rät, besonders auf eine vollständige und umfassende Beantwortung der Gesundheitsfragen zu achten und sich schriftlich vom Versicherungsvermittler bestätigen zu lassen, dass keine Leistungsnachteile eintreten. Dieses Verlangen ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern entspricht der klar gesetzlich geregelten Dokumentationspflicht für Versicherungsvermittler. „Die große Mehrzahl der Versicherungsvermittler berät seriös und hat überhaupt kein Problem damit, dies auch entsprechend zu dokumentieren“ erklärt Schubach. „Demgegenüber ist es ein eindeutiges Alarmsignal, wenn der Vermittler mündliche Erklärungen abgibt, diese aber – auch auf Verlangen – nicht dokumentiert.“
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.
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