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09Feb/10

O-Ton: Perlwein darf „Paradiesecco“ heißen

Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft über den Fall:.

O-Ton: Geklagt hatte ein Mitbewerber, der gesagt hatte: Ja, das hört sich aber sehr nach der Deidesheimer Weinlage „Paradiesgarten“ an. Jeder kennt die natürlich, die ganze Welt kennt die! – Nein, dem ist nicht so, deshalb hat das Gericht gesagt: Normale Verbraucher für ein Produkt, was bundesweit und auch noch im europäischen Ausland vertrieben wird, die erkennen bei „Paradiesecco“ nicht unbedingt, dass es sich hier um die Deidesheimer Weinlage „Paradiesgarten“ handelt. Also: Kein Wettbewerbsvorteil, keine Irreführung des Verbrauchers, der Perlwein darf weiter so vertrieben werden. – Länge 29 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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09Feb/10

O-Ton: Kein Anspruch auf freien Tag an Karneval

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man kann also nicht den Arbeitgeber verpflichten, über normale gesetzliche Pflichten, zu denen er verpflichtet ist, hinaus, Freiräume oder Freizeiten zu gewähren. Das ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die ich nicht einklagen kann. Rosenmontag oder auch Weiberfastnacht ist kein vergleichbarer Feiertag wie Neujahr oder der Tag der Deutschen Einheit. – Länge 20 sec.

Weitere Information dazu zum Nachlesen unter www.anwaltauskunft.de

 

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09Feb/10

O-Ton: Abschleppen am Rosenmontagszug erlaubt

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit dem Tipp für alle Autofahrer:

 

O-Ton: An Rosenmontag kann auch kurzfristig abgeschleppt werden, der Zug muss ordentlich durchkommen, der Karnevalszug. Und deshalb: Auch wer sein Auto kurzfristig abstellt, muss die Kosten fürs Abschleppen zahlen, wenn der Abschleppunternehmer das Auto schon abschleppfertig gemacht hat und er kann es noch auslösen, muss er dennoch die Kosten dafür tragen. – Länge 20 sec.

Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb/10

O-Ton: Hauseigentümer haftet bei Dachlawinen

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich muss als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Autos nicht beschädigt werden, die auf einem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Mann bekam aber nur teilweise Recht, weil die Richter haben auch gesagt: Du bist ortskundig, Du hättest eigentlich wissen können – es war März, es war Tauwetter – dass hier eine Dachlawine runtergehen kann. Deshalb kriegst Du nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 20 sec.

Das waren dann genau 750 Euro. Alle Infos zu dem Fall unter www.anwaltauskunft.de

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09Feb/10

O-Ton: Vor Kneipen mit Betrunkenen rechnen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Zu Recht! Autofahrer müssen, selbst wenn sie nicht schuld sind – nicht nur in der Karnevalszeit, aber auch dann – damit rechnen, dass ihnen Betrunkene vor den Wagen laufen können. D.h., wenn erkennbar ist, dass in der Kneipe gefeiert wird, da ist Leuchtreklame, da stehen Autos davor, möglicherweise noch mehrere Personen – also, die Geschwindigkeit reduzieren, damit man sicher vorbei fahren kann, ohne dass einem ein Betrunkener vor den Wagen läuft – für den man dann auch noch Schadensersatz zahlen muss. In dem Fall waren 25 %, obwohl der Autofahrer sich sonst an die Regeln gehalten hatte. – Länge 30 sec.

Alle Infos zu dem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de

 

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