Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

21Mrz/11

O-Ton-Paket aus der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“

Die Bundesregierung sieht sich nach ihrer Entscheidung gegen eine Beteiligung an einem Kampfeinsatz gegen Libyen nicht in der Isolation. In der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“ verteidigte Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) am Montagabend erneut den Beschluss.

O-Ton-Paket Westerwelle Libyen – frei bei Nennung der Quelle.

Nach der beschlossenen dreimonatigen Aussetzung der Laufzeitverlängerung für 17 deutsche Reaktoren hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle vor einseitiger Betrachtung gewarnt. „Wenn man über Energiepolitik spricht, darf man nicht nur das Risiko der einen Energiegewinnung sehen, sondern man muss auch die Risiken der anderen Energiegewinnungsformen sehen, zum Beispiel auch des Klimawandels“, sagte der FDP-Politiker am Montagabend in der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“.

O-Ton-Paket Westerwelle Atom – frei bei Nennung der Quelle.

In der Debatte um den Kurswechsel der Union in der Atompolitik hat Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner die Haltung ihrer Partei verteidigt. „Die Atomkraftwerke sind sicher. Aber es gebe die Frage, welche Sicherheitsreserven haben wir“, sagte die CDU-Politikerin am Montagabend in der SAT.1 Talksendung „Eins gegen Eins“.

O-Ton-Paket Gönner – frei bei Nennung der Quelle.

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21Mrz/11

Magazin: Schubkraft für eine beschleunigte Energiewende

Es sind beunruhigende Bilder, die uns in diesen Tagen aus Japan, Libyen und Bahrain erreichen. Der neuerliche Ölschock, der die Heizrechnungen dieses Winters explodieren lässt und der Gau nach dem Tsunami dieses Winters bereiten drängende Sorgen. Eines ist jetzt schon klar: Die aktuellen Ereignisse werden den gesetzlich ohnehin programmierten Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen, Weiter

14Mrz/11

O-Ton: Baum behindert Grundstückseinfahrt – Eigentümer kann Entfernung verlangen

 Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover. In dem Fall hatte die Stadt neben der Einfahrt ein Beet angelegt und eine Linde gepflanzt.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Dieser Klage haben die Richter statt gegeben, denn es kann nicht sein, dass ein Eigentümer aufgrund einer Neubepflanzung nicht mehr aus seiner Einfahrt bzw. nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten aus seiner Grundstücksausfahrt fahren kann. – Länge 12 sec.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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14Mrz/11

O-Ton: Im Kreuzungsbereich geparkt – Auto abgeschleppt

 Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Denn für die Fußgänger war beim Überqueren der Straße eine erhöhte Gefährdung gegeben. Und auch für die Autofahrer, die aufgrund des parkenden Autos nicht einsehen konnten, ob Gegenverkehr kam, bestand eine erhöhte Gefahr. – Länge 15 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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O-Ton

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14Mrz/11

O-Ton + Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden, entschied das Amtsgericht München.

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Wer zwei linke Hände hat, wird bei Anzeigen wie „Handwerker-Objekt“ oder „Bastlerfahrzeug“ sowieso vorsichtig sein. Wer aber versiert ist, kann vielleicht ein Schnäppchen machen:

O-Ton: Unter Bastlerfahrzeug verstehe ich ein Fahrzeug, das nicht mehr fahrbereit ist; das gekauft wird, um es ausschlachten zu können oder das ein Käufer, der über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, selbst wieder in Gang bringen kann. – Länge 14 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und damit sowohl Käufer als auch Verkäufer auf der sicheren Seite sind, sollte das für beide auch deutlich werden:

O-Ton: Genau. Da weiß ich, das Auto hat Mängel, es kann auch erhebliche Mängel haben. Wenn ich da drauf hingewiesen werde im Kaufvertrag oder vom Verkäufer beim Verkauf, ist das auch okay. Denn meistens ist der Preis ja auch adäquat an die Mängel angepasst. – Länge 14 sec.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das manchmal etwas anders aus – so kaufte unser späterer Kläger einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb für rund 4.000 Euro. Allerdings: Der Allradantrieb war defekt.

O-Ton: SFX

Er wollte seinen Geld zurück, aber der Händler zuckte mit den Schultern und holte seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen heraus. Da stünde doch das Wörtchen „Bastlerauto“ drin. Doch das akzeptierten die Richter nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Nachzulesen ist der Fall – nicht nur für Bastler – unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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