Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich alles, was die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei zu langen Prozessen stärkt. Denkbar sei allerdings auch – wie vom DAV in der Vergangenheit schon vorgeschlagen – ein echtes Rechtsmittel, das der Untätigkeitsbeschwerde, einzuführen. Darüber müsste dann das nächst höhere Gericht entscheiden. In jedem Fall sind die Bundländer nach wie vor gefordert, die Gerichte sachlich und personell so auszustatten, dass sie ihre Arbeit in angemessener Zeit erledigen können.
„Zur Qualität des gerichtlichen Verfahrens gehört auch dessen Dauer“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Auch wenn der neue Gesetzentwurf keinen eigenen Rechtsbehelf darstelle, er sei jedoch geeignete Grundlage, um eine Entschädigung zu verlangen.
Es muss auch Effizienzsteigerungen bei den Gerichten geben. Es gibt nach wie vor unterschiedliche Verfahrensdauern in den einzelnen Bundesländern und der einzelnen Gerichtszweige. Auch wenn die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten im europäischen Vergleich positiv ist, gibt es generell Optimierungsbedarf.