Dies gelte beispielsweise bei Konzernen, die zu günstigen Konditionen eine Vielzahl von Lizenzen gekauft hätten und diese nach Umstrukturierungen, dem Abbau von Bereichen oder Insolvenzen weiter verkaufen wollten. Die Softwarehersteller pochten dagegen auf ihr Recht, wonach die eingeräumten Rabatte nur für diesen Kunden und die bestimmte abgenommene Menge an Lizenzen gelten würden.
Wenn Privatpersonen gebrauchte Software erwerben wollten, sollten sie sich unbedingt vom Vorbesitzer schriftlich versichern lassen, dass er die Programmpakete nicht weiter nutzen werde. In vielen Lizenzbedingungen sei eine parallele Nutzung der Software ausgeschlossen.
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