O-Ton: Alles unklar im Nebel

 Bei Nebelscheinwerfern und -schlussleuchten entscheidet manch ein Autofahrer aus dem Bauch heraus. Allerdings: Es gibt dazu genau Regeln – eine Nebelschlussleuchte hinten am Auto darf man erst einschalten, wenn die Sicht „weniger als 50 Meter“ beträgt.

Die Nebelscheinwerfer vorn darf man auch bei Regen und Schnee benutzen – aber auch nur, wenn die Sicht „erheblich“ behindert sein.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Sicht muss erheblich behindert sein, also das muss man dann schon kontrollieren. Das ist auch vom Einzelfall abhängig. Also auf jeden Fall sollte man nicht mit einem Nebenscheinwerfer durch die Innenstadt fahren. Ansonsten immer angemessen fahren, ich darf nur so schnell fahren, wie ich auch schauen kann. D.h. kann ich nur 50 Meter weit sehen, kann ich auch nur 50 Kmh schnell fahren. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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