O-Ton: Arbeitgeber müssen im Homeoffice für Strom und Laptop zahlen

Ob Beschäftigte überhaupt im Homeoffice oder mobil arbeiten dürfen, muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter dann auch mit den notwendigen Arbeitsgeräten ausstatten, etwa einem Laptop.

Und: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen, die sie im Interesse des Arbeitgebers erbracht haben, sagt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn Homeoffice vereinbart ist, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch in die Lage versetzen, tatsächlich im Homeoffice arbeiten zu können. Das betrifft auf der einen Seite den Zugang zur Hardware und Datenbanken und ähnlichem. Auf der anderen Seite natürlich auch die Stromkosten. Eigentlich ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, diese zusätzlichen Stromkosten, die so entstehen, auch zu ersetzen. Ob das in der Praxis dann auch wirklich so läuft, wird sich zeigen. Nicht beteiligen muss sich der Arbeiter an Kosten, die sowieso entstanden wären. Das ist beispielsweise die Flatrate fürs WLAN. – Länge 30 sec.

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