Magazin + O-Ton: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

 Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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