O-Ton: Zweimal Cannabis ist schon gelegentlich – Führerschein weg

 Wer „gelegentlich“ Cannabis einnimmt und nach dem Konsum Auto fährt, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Rechtsprechung geht von gelegentlichem Konsum aus, wenn jemand mindestens zweimal Cannabisprodukte konsumiert hat.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen:

O-Ton: Es war so, dass bei einem Verkehrsteilnehmer bei einer Blutprobe festgestellt wurde, dass er Cannabis konsumiert hatte. Und zwar hat sich aufgrund der Blutprobe auch entnehmen lassen, dass er wohl nicht nur einmal Cannabis konsumiert hatte, sondern mindestens zweimal. Dem Mann wurde der Führerschein dann entzogen, obwohl er zwischen der Verkehrskontrolle und dem mündlichen Verhandlungstermin – also fünf Monate lang – nicht mehr im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Dennoch hieß es, wer zweimal, also gelegentlich, Cannabis konsumiert, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und der Führerschein kann entzogen werden. – Länge 36 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

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