Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Etwa ein Jahr später hat sich herausgestellt, beim Werkstattbesuch, dass der Zustand des Wagens sehr viel schlechter war, als der Käufer aufgrund des Gutachtens angenommen hatte. Was macht er? Er klagt dann auf Schadensersatz und zwar nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen den Gutachter. – Länge 15 sec
Allerdings ohne Erfolg – das Gutachten war erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt worden. Das sei kein Garantieversprechen. Und auch der Gutachter musste keinen Schadenersatz zahlen, er hatte sein Arbeit aufgrund einer Wertbestimmung vorgelegt und nicht zum Zweck einer verbindlichen Zustandsbeschreibung. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de
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