Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Unfallgegner sich besonders gefährlich verhalten hat. Ich muss dann, obwohl ich die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, mich an den Unfallkosten beteiligen. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall – und so war das auch hier – in dem die Klägerin von der Einfädelspur auf der Autobahn direkt auf die Überholspur gewechselt ist. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und zum passenden Experten im Falle eines Falles gibt es unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit keine Haftung
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss grundsätzlich bei einem Unfall auch einen Teil des Schadens bezahlen. Das gilt aber nicht, wenn der Unfallgegner ganz überwiegend die Schuld trägt – beispielsweise, wenn er von der Auffahrt direkt nach links auf die Überholspur zieht. Hören Sie mal den ganzen Fall.
Beitrag:
Das wissen die wenigsten: Die Richtgeschwindigkeit ist zwar kein Tempolimit. Aber wenn es kracht, ist derjenige auch mit dran, der mehr als 130 Stundenkilometer gefahren ist – auch wenn er unschuldig ist. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Unfallgegner sich besonders gefährlich verhalten hat. Ich muss dann, obwohl ich die Richtgeschwindigkeit überschritten habe, mich an den Unfallkosten beteiligen. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall – und so war das auch hier – in dem die Klägerin von der Einfädelspur auf der Autobahn direkt auf die Überholspur gewechselt ist. – Länge 20 sec.
So hat es das Oberlandesgericht Jena entschieden – nachdem der Fall noch einmal haargenau rekonstruiert worden war:
O-Ton: Von hinten kam der BMW mit 170 Sachen an – und es kam zur Kollision.
O-Ton: SFX
O-Ton: Die Klägerin wollte zunächst Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1.500 Euro haben. – Länge 10 sec.
Das Oberlandesgericht aber schmetterte diese Wünsche gnadenlos ab, sagt Swen Walentowski.
O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass die Klägerin von dem BMW-Fahrer keinerlei Zahlung verlangen kann. Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h haftet dieser nicht mit. Weil sie nämlich besonders gefährlich verhalten hat. Man sollte also nicht von der Einfädelspur direkt auf die Überholspur wechseln. – Länge 15 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und zum passenden Experten im Falle eines Falles gibt es unter www.anwaltauskunft.de.
Absage
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