Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:
O-Ton: Damit man die Aufwendungen für die Pflege des Tieres absetzen kann, ist es notwendig, dass dies auch so im Testament festgelegt wird. Wer generell erbt – und zur Erbmasse gehört auch ein Hund – der kann diese Kosten nicht absetzen, wenn nichts dazu im Testament steht. – Länge 13 sec.
Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.
+++++++++++++++++++++++++
O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.