Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.
Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Geschwindigkeit muss im Dunkeln angepasst werden
In der dunklen Jahreszeit müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein. Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Wenn er aber schneller als geboten fährt und dann mit einem Hindernis kollidiert, trägt er die alleinige Verantwortung. Hören Sie mal den ganzen Fall.
Beitrag:
Es gibt jetzt Tage, da wird es gar nicht richtig hell. Allerdings: Vor Gericht ist dies als Argument wenig glaubhaft. Doch der Reihe nach:
O-Ton: Der Fahrer eines Leihwagens fuhr bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Mietwagenfirma machte nun geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert und auch noch schlecht beleuchtet war. Und deshalb wollte sie den Schaden ersetzt bekommen, von demjenigen, der für die Baustelle verantwortlich war. – Länge 21 sec.
… sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Doch so einfach wie es sich die Mietwagenfirma vorgestellt hatte, lief das Verfahren nicht. Erst ging es durch mehrere Instanzen, schließlich entschieden die Richter:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Thüringen sah allerdings die alleinige Schuld, also nicht einmal eine hälftige Teilung o.ä., die alleinige Schuld bei dem Autofahrer. Weil: Man muss mit Hindernissen rechnen. Die Geschwindigkeit muss an die Dunkelheit, an die Lichtverhältnisse angepasst werden – das ist ja auch gerade in der dunklen Jahreszeit ganz besonders wichtig. Ein Autofahrer muss jederzeit mit Hindernissen rechnen! – Länge 17 sec.
Und deswegen muss er auch jederzeit bremsen können, urteilten die Richter!
O-Ton: SFX
Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Swen Walentowski:
O-Ton: Das sind zum Beispiel zwischen parkenden Autos hervortretende Fußgänger. Aber man muss mit Baustellen rechnen, man muss an Überwegen mit Fußgängern rechnen. Das sind die Dinge, an die man sich halten sollte. Das Gericht hat auch gesagt, selbst wenn die Schranke gar nicht beleuchtet gewesen wäre, läge bei einer solchen Kollision die Verantwortung allein beim Fahrer. Denn eine solche Schranken ist schon aufgrund ihrer Größe erkennbar und durch die Reststraßenbeleuchtung. – Länge 32 sec.
Nachzulesen ist der gesamte Fall unter www.anwaltauskunft.de.
Absage.
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